TTIP kann in diesem Jahr scheitern

Freihandelsabkommen

2016 kann TTIP scheitern

Von Justus von Daniels

Eigentlich sollten die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen 2015 abgeschlossen sein. Doch eine Einigung ist nicht einmal in Sicht. Woran es scheitern kann.

Wenn es um die nicht erreichten EU-Ziele des Jahres 2015 geht, fällt vielen zuerst die Bewältigung der Flüchtlingskrise ein. Mindestens ebenso krachend scheiterte allerdings das Vorhaben, die Verhandlungen mit den USA über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP abzuschließen. Wird es 2016 etwas?

Unterschiedliche Standards

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten noch beim Gipfeltreffen im vergangenen März einen Abschluss der Verhandlungen bis Jahresende 2015 gefordert. Aber je länger verhandelt wird, desto deutlicher werden die Unterschiede. Sicherheitsstandards bei Autos? Zu unterschiedlich, um Crashtests gegenseitig anzuerkennen. Gegenseitige Anerkennung von Kosmetikprodukten? Noch nicht einmal über Sonnencremes konnten sich die Verhandler bislang einigen. Hormonfleisch aus den USA? Die US-Fleischlobby drängt darauf, die EU-Märkte zu öffnen. Für die EU ein No-Go. Wer aber denkt, dass nur die EU dafür kämpfen muss, dass europäische Standards nicht gesenkt werden, irrt. „Die Amerikaner haben ebenfalls sehr hohe Standards, und manche sind sogar höher als unsere“, sagte jüngst EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. „Das zeigt, dass wir nicht immer die Besten sind.“ Als ein Beispiel für hohe US-Standards gelten die amerikanischen Verbraucherschutzrechte bei Finanzdienstleistungen.

Großer Widerstand

Eine Rolle bei der Verzögerung dürfte auch der unerwartet heftige Widerstand gegen die Verhandlungen in Europa spielen. Im Oktober demonstrierten in Berlin rund eine Viertelmillion Menschen gegen TTIP. Zuletzt waren in Deutschland 2003 so viele Bürger auf die Straße gegangen, gegen den Irakkrieg. Und mehr als 300 Städte und Gemeinden in ganz Deutschland haben sich 2015 zur „TTIP-freien Zone“ erklärt. In Gesprächen mit Politikern in Berlin fällt immer wieder der Satz: „Ich bin erstaunt, wie voll meine Veranstaltungen sind, wenn es um das Handelsabkommen geht.“ Bürger wollen über Investitionsschutz und den Schutz geografischer Herkunftsangaben diskutieren. Begriffe, die bis vor Kurzem kaum jemand kannte. TTIP-Gegner befürchten nicht nur eine Absenkung europäischer Standards, sondern auch, dass internationale Großkonzerne noch mehr Macht bekommen könnten. Zum Beispiel, indem sie über TTIP das Recht erhalten, vor privaten Schiedsgerichten gegen Staaten zu klagen.

Streit um Schiedsgerichte

Die auf europäischer Seite für die Verhandlungsführung zuständige EU-Kommission erarbeitete deswegen extra ein Konzept für eine Reform des aktuellen Schiedsgerichtssystems. Es soll mehr normalen Gerichten entsprechen – mit Richtern, die von den Staaten ernannt werden. Eine Idee, die der amerikanischen Seite bislang allerdings nicht gefällt. Die USA verweisen darauf, dass der US-Staat bislang noch kein einziges Mal ein Verfahren vor einem privaten Schiedsgericht verloren habe. Zudem wird provokativ gefragt, warum es gerechter sein sollte, wenn künftig ausschließlich eine Streitpartei – nämlich die Staatsseite – die Richter aussucht. Bei den herkömmlichen Schiedsgerichten stellten schließlich beide Seiten die Richter.

Was 2016 ansteht

Neben den Schiedsgerichten werden unter anderem die öffentlichen Beschaffungsmärkte ein Thema sein. Muss ein US-Bundesstaat künftig einem europäischen Unternehmen einen Auftrag erteilen, wenn dieses zum Beispiel für den Bau einer neuen U-Bahn ein besseres Angebot macht als ein amerikanisches Unternehmen? Schwierig dürfte auch die Diskussion um sogenannte geografische Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel werden. In den USA ist es beispielsweise erlaubt, einen Schaumwein aus Kalifornien „Kalifornischen Champagner“ zu nennen. In der EU dürfen hingegen nur diejenigen Schaumweine Champagner genannt werden, die aus dem französischen Weinanbaugebiet Champagne kommen und nach bestimmten Standards hergestellt wurden.

Die EU-Kommission hat im Laufe des Jahres eine Menge roter Linien formuliert: Kommunen dürfen in ihrer Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt werden, hieß es im März. Der Bereich Kultur– von Buchpreisbindung bis zu Subventionen für Theater – werde nicht angetastet, über genmanipuliertes Essen nicht verhandelt. Und nun? Es gilt als äußerst unwahrscheinlich, dass die Verhandlungen in diesem Jahr abgeschlossen werden– vor allem, weil in den USA Präsidentschaftswahlen anstehen. In der EU-Kommission erwartet kaum jemand, dass die in Washington regierenden Demokraten im Wahlkampf Zugeständnisse machen oder Kompromisse eingehen, die von den Republikanern als Schwäche gedeutet werden könnten. Und auch der europäische Grünen-Chef Reinhard Bütikofer sagt zum Thema: „Wenn Europa auf breiter Front einknickt, dann kann es 2016 noch ein Ergebnis geben, sonst nicht.“ (mit dpa)

Justus von Daniels ist Reporter beim unabhängigen, nicht gewinnorientierten Recherchezentrum CORRECT!V.

Diese Beitrag erschien zuerst im „Tagesspiegel“ (4. Januar 2016)