Zum Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada veröffentlichte der DGB folgende Mitteilung, die wir gerne abdrucken:
DGB fordert Regierung auf: „CETA in derzeitiger Form ablehnen“
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Vorsitzende des kanadischen Gewerkschaftsbundes CLC, Hassan Yussuff, lehnen in einer gemeinsamen Erklärung die vorliegende Fassung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ab.
In der Erklärung heißt es unter anderem: „Marktzugang für ausländische Unternehmen darf sich nicht nachteilig auf die Beschäftigten auswirken! Daher fordern wir die Regierungen von Kanada und Deutschland auf, das EU-Kanada-Abkommen CETA in seiner derzeitigen Form abzulehnen“ und „darauf hinzuwirken, dass die Verhandlungen zwischen Kanada und der EU wieder aufgenommen werden mit dem Ziel, CETA zu einem fairen Handelsabkommen zu machen“.
Hier der Wortlaut der Erklärung:
Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden des Canadian Labour Congress (CLC), Hassan Yussuff, und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, zum finalen Text des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA)
Angesichts des Abschlusses der Rechtsförmlichkeitsprüfung des CETA-Abkommens unterstreichen wir, die Vorsitzenden des CLC und des DGB, erneut unseren Standpunkt, dass Handelsabkommen fair gestaltet sein müssen, um den Menschen beiderseits des Atlantiks zu dienen. Marktzugang für ausländische Unternehmen darf sich nicht nachteilig auf die Beschäftigten auswirken!
Daher fordern wir die Regierungen von Kanada und Deutschland auf:
- das EU-Kanada-Abkommen CETA in seiner derzeitigen Form abzulehnen;
- darauf hinzuwirken, dass die Verhandlungen zwischen Kanada und der EU wieder aufgenommen werden mit dem Ziel, CETA zu einem fairen Handelsabkommen zu machen, das die Rechte der Beschäftigten und ihren Ansprüche auf gute Arbeit und ein anständiges Leben respektiert und fördert; das die Umwelt und das globale Klima schützt und das Verbraucherinteressen über Konzerninteressen stellt.
In seiner jetzigen Form erfüllt CETA nicht eine der genannten Anforderungen. Dies ist umso problematischer, weil CETA als Blaupause für das transatlantische Abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) dient.
In unserer Position als Gewerkschaftsvorsitzende kritisieren wir besonders, dass:
- CETA Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht ausreichend schützt. Unsere Forderungen nach einer umfangreichen Ausnahme, die öffentliche Dienstleistungen auch von den Investitionsschutzbestimmungen ausnimmt, wurden nicht erfüllt. Darüber hinaus verfolgen die Verhandlungspartner mit CETA die weitere Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte unter Anwendung der Negativliste und der Sperrklinkenklausel (ratchet clause) – Prinzipien, die den Weg für eine umfangreiche Liberalisierung zahlreicher Dienstleistungssektoren bereiten, ohne die Option, diese zukünftig wieder in die öffentliche Hand zu überführen. Dieses Vorgehen muss abgelehnt und stattdessen der Positivlistenansatz verfolgt werden, der eindeutig die Bereich definiert, deren weitere Öffnung sinnvoll ist;
- CETA ein problematisches Investitionsschutzkapitel beinhaltet, das Investoren Sonderklagerechte gegenüber Staaten einräumt (Investment Court System – ICS). Dieses Kapitel muss gestrichen werden;
- die Bestimmungen zum Regulierungsrecht (right to regulate) wenig Substanz haben. Der Schutz gemeinwohlorientierter Regulierungen vor Investorenklagen ist nicht ausreichend gewährleistet;
- CETA keine effektiv umsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von ArbeitnehmerInnenrechten und Beschäftigten beinhaltet und das Kapitel zu Handel und Arbeit keine Sanktionen bei Verstößen gegen ArbeitnehmerInnenrechte vorsieht;
- CETA keine Bestimmungen bezüglich grenzüberschreitender öffentlicher Auftragsvergabe enthält, die die Einhaltung von Tarifverträgen vorschreiben oder die Auftragsvergabe an Leistungsvorgaben binden – z.B. an die Anforderung, lokale Arbeitsplätze zu schaffen. Solche Vorgaben müssen aufgenommen werden.
Diese Intervention des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) kommt für die EU-Kommission zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Sie will den Regierungen am 5. Juli den fertigen CETA-Vertra zur sogenannten Rechtsförmigkeitsprüfung vorlegen. Bei der wird dann entschieden, nach welchem Verfahren der Vertrag in Kraft tritt und welche Institutionen darüber entscheiden dürfen – also ob die nationalen Parlamente etwas zu sagen haben. Oder nicht.