CETA: Ein einziges „Nein“ genügt

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Ein von Mehr Demokratie, Greenpeace, Foodwatch und Campact in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Bernhard Kempen (Universität Köln) hat ergeben, dass ein einziges „Nein“ eines einzigen EU-Mitgliedsstaates das Freihandelsabkommen mit Kanada CETA stoppen könnte.

Laut diesem Gutachten reicht eine qualifizierte Mehrheit nicht aus, denn das Abkommen muss einstimmig unterzeichnet werden. Das betrifft auch die vorläufige Anwendung von CETA. Zudem kann auch nicht die EU den Abschluss von CETA nicht einfach an sich ziehen. Denn wenn CETA nachträglich als reines EU-Abkommen definiert wird, muss auf jeden Fall nachverhandelt werden.

Das Gutachten widerspricht somit der unlängst von der österreichischen Regierung verlautbarten Meinung, dass ein NEIN eines Mitgliedsstaates nicht ausreichen würde, um CETA zu stoppen.

„Nach unserer Rechtsauffassung kann sich keine Regierung damit herausreden, dass ihre Ablehnung von CETA ohnehin kein Gewicht hätte“, sagt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie, der das Gutachten initiiert hatte.

Der Gutachter Bernhard Kempen erläutert: „Den aktuellen Vorschlag der Kommission, CETA als ein gemischtes Abkommen zu unterzeichnen und vollständig vorläufig anzuwenden, kann der Rat nur einstimmig annehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Kommission vorschlägt, bestimmte Teile von CETA aus der vorläufigen Anwendung herauszunehmen.“

Interessant in diesem Zusammenhang ist ein niederländisches zivilgesellschaftliches Bündnis. Denn das Bündnis organisiert zurzeit ein Referendum, bei dem die Bevölkerung über die Ratifikation von CETA durch die Niederlande abstimmen könnte.

Was Deutschland betrifft, könnte unter anderem das Bundesverfassungsgericht die Regierung dazu auffordern, „Nein“ zur vorläufigen Anwendung und zu bestimmten Inhalten von CETA zu sagen. Am 12. und 13. Oktober 2016 soll in Karlsruhe darüber verhandelt, ob und wieweit die vorläufige Anwendung von CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht.

Aber nicht nur in den Niederlanden gibt es Volksinitiativen, sondern auch in Deutschland. So laufen zum Beispiel in Bayern, Schleswig-Holstein und NRW einige Volksinitiativen und Volksbegehren mit dem Ziel, diese Bundesländer im Bundesrat zur Ablehnung von CETA zu bewegen. Sollte der Bundesrat nicht zustimmen, kann das gesamte Abkommen nicht in Kraft treten.

Aktuell wird CETA von der EU-Kommission als als gemischtes Abkommen behandelt. Die EU hält damit jedoch die Mitgliedstaaten aus politischen Erwägungen heraus, indem sie nach eigenen Aussagen juristisch anderer Auffassung CETA für ein reines EU-Abkommen einstuft.

„Die Kommission behält sich in einem Zustand rechtlicher Unsicherheit vor, den Ratifikationsprozess, der derzeit auf die Mitwirkung aller EU-Mitgliedstaaten angelegt ist, so abzuändern, dass die alleinige Entscheidung des Rates ausreicht“, erläutert Bernhard Kempen. Er kommt zum Ergebnis, dass der Ratifikationsprozess gestoppt werden muss, sobald die Kommission CETA doch als reines EU-Abkommen behandeln will.

Dies könnte sich nach der Überprüfung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Singapur-Abkommen ergeben. „Auf Vorschlag der Kommission müsste der Rat die bereits gefassten Ratsbeschlüsse zu CETA aufheben und der Kommission ein Mandat zu Nachverhandlungen erteilen“, so Kempen.

Quelle: neopresse.com