Anfang dieser Woche veröffentlichten die Gewerkschaft ver.di, Brot für die Welt, das Forum Umwelt und Entwicklung und UnternehmensGrün eine neue Studie und folgende Pressemitteilung:
Berlin, 7. Februar 2017 | Beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada hat die EU es versäumt, dringend notwendige Reformen vorzunehmen, die eine auf den Menschenrechten fußende und sozial-ökologisch nachhaltige Handelspolitik gewährleisten.
Dass eine solche Reform dringend notwendig ist, zeigt eine neue Studie, die von Brot für die Welt, dem Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und ver.di in Auftrag gegeben wurde. Sie weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie schwerwiegende Mängel bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach sind die gegenwärtigen Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen Anwendung unzureichend.
„Die EU wendet ihre eigene Menschenrechtsklausel nur selektiv an. Bisher waren in der Regel nur ökonomisch wenig bedeutende Staaten betroffen. Bei wichtigen Handelspartnern wie etwa Mexiko drückt die EU hingegen ein Auge zu, selbst wenn es zu systematischen Menschenrechtsverletzungen kommt“, sagt Sven Hilbig, Welthandelsexperte von Brot für die Welt. Bei CETA habe die EU außer Acht gelassen, so Hilbig, ihre Menschenrechtspolitik gemäß ihrer eigenen gesetzlichen Vorgaben zu reformieren.
Transnationale Konzerne und Investoren immer noch privilgiert
Michael Fischer, Leiter Politik und Planung bei ver.di kritisiert, dass bisherige EU-Handelsabkommen einer einseitigen Freihandelsdoktrin folgen und so weder zur Durchsetzung von Arbeits- und Sozialstandards bei den Handelspartnern beitragen, noch sie hierzulande und in Europa schützen. Trotz einiger oberflächlicher Verbesserungen bilde CETA da keine Ausnahme. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Interessen transnationaler Konzerne und Investoren gegenüber dem Schutz von Arbeits- und Sozialstandards privilegiert werden. Arbeits- und Sozialstandards erhalten zwar inzwischen sogar eigene Kapitel, aber es mangelt weiterhin an Mechanismen, die verhindern, dass sie durch Liberalisierungsverpflichtungen direkt oder indirekt unter Druck geraten“, so Fischer.
Seit dem Lissabon-Vertrag von 2009 ist die EU grundsätzlich verpflichtet, Handelsabkommen menschenrechtskonform auszurichten. Dem vereinbarten Freihandelsabkommen mit Kanada kommt eine besondere Rolle zu, weil es als Blaupause für zukünftige bilaterale Abkommen mit Entwicklungs- und Industrieländern gilt. Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ untersucht bilaterale Handelsabkommen der EU aus den letzten 25 Jahren.
Die Studie finden Sie hier: Studie_Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen