Anti-CETA-Demo vor dem EU-Parlament Straßburg
Die Kampagnenplattform Campact.de hat untersucht, wie die Länderregierungen zu CETA stehen. Hier ihre Analyse.
Nach der Zustimmung des Europaparlaments zu CETA startet jetzt die Ratifizierung in den EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat abstimmen. Mit 53 von 69 Stimmen im Bundesrat verfügen derzeit Länder mit grüner oder linker Beteiligung über eine komfortable Mehrheit im Bundesrat. Damit wäre es ein Leichtes CETA zu stoppen. Bereits einmal wäre ein europäisches Freihandelsabkommen (mit Kolumbien und Peru), bei der Abstimmung im Bundesrat fast gescheitert. Damals enthielten sich alle Länder mit grüner Regierungsbeteiligung der Stimme. Doch die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat waren damals andere und die Zustimmung des SPD-regierten Hamburgs sicherte eine knappe Mehrheit für das Freihandelsabkommen. Für eine Zustimmung des Bundesrats zu CETA ist eine Mehrheit an Ja-Stimmen notwendig. Enthält sich ein Bundesland, wirkt dies faktisch wie eine Ablehnung.
Berlin
Erfreulich knapp und eindeutig bringt es der Koalitionsvertrag der neuen rot-rot-grünen Berliner Landesregierung auf den Punkt: „Die Koalition wird CETA nicht zustimmen.“ Diese präzise und unmissverständliche Aussage würden wir uns auch in anderen Koalitionsverträgen wünschen.
Brandenburg
Klar Stellung bezogen auch die Linken in Brandenburg auf unsere Anfrage:
„Von daher lehnt die LINKE Brandenburg den Vertrag in seiner derzeitigen Form ab….Ziel der LINKEN ist es, sollte es im Bundesrat zu einer entsprechenden Befassung kommen, CETA nicht zuzustimmen.“ (Antwortschreiben des Parteivorsitzenden Christin Görke, 23. Mai 2016).
Im Koalitionsvertrag von 2014 haben SPD und Linke klar geregelt, sich bei grundsätzlichen Fragen, bei denen sich die beiden Koalitionspartner nicht einigen können, im Bundesrat zu enthalten.
Bremen
In Bremen regiert die SPD zusammen mit den Grünen. Nicht nur deren Landesvorstand lehnt CETA ab und fordert den Senat auf, dem Abkommen im Bundesrat nicht zu zustimmen, auch die Fraktion und die Grünen Senatsmitglieder sprechen sich gegen das Abkommen aus.
„… im Namen von Frau Senatorin Linnert soll ich Ihnen ausrichten, dass sie einige der Kritikpunkte an dem Abkommen, insbesondere an den Investitionsschiedsgerichten, teilt. Sie wird sich dafür einsetzen, dass CETA in dieser Form nicht in Kraft tritt.“ (Antwortschreiben des Büros der Finanzsenatorin Karoline Linnert, 10. Mai 2016)
Niedersachsen
Die niedersächsischen Grünen, Juniorpartner in der Regierungskoalition mit der SPD, lehnen in ihrem Antwortschreiben CETA zwar ab, verweisen aber darauf, dass hinsichtlich der Bundesratsentscheidung keinen Vorratsbeschlüsse gefasst werden könnten:
„Unsere Position zu CETA und TTIP ist völlig eindeutig: Wir lehnen diese Abkommen in ihrer jetzigen Ausgestaltung kategorisch ab und haben dieses bereits mit einem in unserem Schreiben vom 21.04. zitierten LDK-Beschluss unterstrichen. Auch für die kommende LDK liegt ein Antrag vor, mit dem diese Ablehnung nochmals bekräftigt wird. Gegenüber unserem Koalitionspartner haben wir unsere eindeutig ablehnende Haltung mehrfach deutlich gemacht und tun dieses selbstverständlich auch weiterhin.“ (Schreiben des Landesvorstandes,13.05.16).
Allerdings brachte uns der letzte Satz des Briefes doch etwas ins Grübeln, ob die niedersächsischen Grünen wirklich hundertprozentig hinter ihrem Nein zu CETA stehen.
„Wir bitten um Verständnis, dass wir über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat keine Vorratsbeschlüsse fassen, sondern diese Frage erst dann entscheiden, wenn eine konkrete Entscheidungsgrundlage auf dem Tisch liegt.“
Deswegen haben wir in den letzten Monaten sehr genau geschaut, wie sie sich die Grünen in Niedersachen zu CETA äußerten. Und diese Äußerungen haben unsere Bedenken erfreulicherweise wieder beseitigt. Denn sowohl nach dem SPD-Parteikonvent als auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht bezog der grüne Landesverband eindeutig Stellung gegen CETA und betonte, dass die niedersächsischen Grünen CETA im Bundesrat nicht zustimmen könnten. Es wäre ein gewaltiger Vertrauensbruch gegenüber ihren Wählern, sollten sie im Bundesrat anders stimmen.
Nordrhein-Westfalen
Im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen senden die Grünen leider widersprüchliche Aussagen. Die drei Minister Barbara Steffens, Sylvia Löhrmann und Johannes Remmel legen sich zu ihrem Abstimmungsverhalten nicht fest.
„Sollte das Abkommen zur Ratifizierung in den Bundesrat eingebracht werden, wird die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Würdigung der von Ihnen vorgebrachten Kritik und auch im Hinblick auf die Auswirkungen des Abkommens auf alle gesellschaftlichen Bereiche rechtzeitig ihr Abstimmungsverhalten zwischen den Koalitionspartnern festlegen.“ (Schreiben der Landesminister, 2. Mai.2016).
Allerdings sehen auch sie Probleme bei den Handelsabkommen und verweisen auf eine gemeinsame Stellungnahme uns gegenüber von Landesverband und Landtagsfraktion vom 22.04.16. Die Stellungnahme wollen die drei grünen Minister zu einer wesentlichen Grundlage ihrer Meinungsbildung machen. Im Gegensatz zu ihren Ministern positionieren sich der Landes- und Fraktionsvorstand eindeutig gegen CETA.
„Wir sagen klar: Ein Abkommen, das Investor-Staat-Schiedsgerichte enthält, das Vorsorgeprinzip auch nur indirekt in Frage stellt oder die Handlungsfreiheit der Kommunen beschränkt ist für uns nicht zustimmungsfähig.“
Alle Punkte, die die Grünen in ihrem Schreiben als Ausschlusskriterien für eine Zustimmung ansprechen, sind immer noch in CETA enthalten. Ihren Widerstand gegen CETA demonstrieren die NRW-Grünen derzeit auch durch ihre Unterstützung der Volksinitiative gegen TTIP und CETA und stellen dafür auch ihre Landesgeschäftsstelle als Eintragungsstelle zur Verfügung. Wir gehen deswegen davon aus, dass auch die NRW-Grünen trotz der ausweichenden Antwort ihrer Landesminister im Bundesrat dem CETA-Abkommen nicht zustimmen werden.
Rheinland-Pfalz
Bereits bei unserer Abfrage aller Parteien zur Landtagswahl hinsichtlich ihrer Position zu TTIP und CETA antworteten die Grünen, dass sie CETA im Bundesrat ablehnen würden, wenn der Vertrag beispielsweise Sonderklagerechte für Konzerne enthielte oder die kommunale Daseinsvorsorge beeinträchtigen sollte.
Als wir kurz nach der Landtagswahl mit einer Aktion beim Landesparteitag vor Ort waren, versicherten uns nicht nur die beiden Landesvorsitzenden Katharina Binz und Thomas Petry, sondern auch die alte und neue rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken, dass für sie eine Zustimmung zu CETA im Bundesrat nicht in Frage käme.
Auch in den Folgemonaten warnte Ministerin Höfken immer wieder von den Gefahren von TTIP und CETA und betonte, dass die Grünen in Rheinland-Pfalz dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen würden. Für diesen Fall sieht der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen die Enthaltung im Bundesrat vor.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt, wo die Grünen zusammen mit SPD und CDU regieren, äußerte die Grüne Landtagsfraktion sich in ihrer Antwort ablehnend zu CETA:
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt steht dem vorliegenden Handelsabkommen CETA ablehnend gegenüber. … Eine Zustimmung zum vorliegenden CETA-Vertragswerk ist der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht möglich und sie wird versuchen dies Ihren
Koalitionspartnern in Sachsen-Anhalt zu verdeutlichen und auf eine Enthaltung unseres Bundeslandes bei der CETA-Abstimmung hinzuwirken […]“ (Schreiben der Landtagsfraktion, 4. August 2016).
Entsprechend hatten die Grünen bereits in unserer Abfrage der Parteipositionen zur Landtagswahl geantwortet. Auch in den Folgemonaten, beispielsweise nach der CETA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, äußerten sich die GRÜNEN in dem Bundesland ablehnend zu CETA. So schrieb der Landesvorsitzende Christian Franke am 13. Oktober:
„Deshalb ist es für uns ganz klar: Wir GRÜNE lehnen CETA ab und werden darauf hinwirken, dass Sachsen-Anhalt der Einsetzung von CETA im Bundesrat nicht zustimmen wird.“
Auch die grüne Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert bekräftigte diese Aussage in einer MDR-Sendung am 27.10.2016.
Schleswig-Holstein
Mit Freude lasen wir das Antwortschreiben des Grünen Umweltministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Robert Habeck. Denn auch er äußert sich darin eindeutig zu CETA und will dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen:
„Deshalb ist CETA nach meinem bisherigen Kenntnisstand in seiner derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig. Im Falle einer Bundesratsbefassung werde ich mich im Kabinett entsprechend positionieren. (Schreiben Robert Habeck, 3. Mai 2016)
Auch die grüne Landtagsfraktion unterstützt die ablehnende Haltung Habecks. Die Fraktionsvorsitzende von Kalben verweist darauf, dass die Landtagsfraktion auch das im finalen CETA-Text enthaltene Investitionsgerichtssystem ablehnt.
„Sondergerichte mit Klageprivilegien für ausländische Konzerne sind in geänderter Form weiter Bestandteil des Vertragstextes, den wir daher weiter ablehnen.“ (Schreiben vom 27. April 2016)
Auch in einem vom schleswig-holsteinischen Landtag am 13. November 2014 beschlossenen Antrag wird jegliche Form von Sondergerichtsbarkeit zwischen Staaten mit etablierten Rechtssystemen abgelehnt. Die Fraktionsvorsitzende von Kalben geht deswegen davon aus, dass Schleswig-Holstein dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen wird.
Thüringen
In seinem Antwortschreiben weist der Chef der thüringischen Staatskanzlei, Prof. Hoff, zwar darauf hin, dass die Landesregierung noch keine Entscheidung zum Abstimmungverhalten getroffen habe, allerdings im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag Handelsabkommen mit einer Paralleljustiz abgelehnt würden. Auch aufgrund der Ablehnung von CETA durch die Linken sehe er entsprechend dem Koalitionsvertrag keinen Grundlage für eine Zustimmung im Bundesrat.
Unmissverständlich äußerte sich die Landesvorsitzende der Thüringer Grünen, Stephanie Erben, zu CETA:
„Bei einer Abstimmung im Bundesrat werden wir Thüringer Grünen einem solchen Abkommen nicht zustimmen.“ (Schreiben vom 23. April 2016)
Während die Thüringer SPD CETA unterstützt, halten Linke und Grüne ihre Ablehnung aufrecht. Entsprechend des Koalitionsvertrags hätte dies eine Enthaltung Thüringens im Bundesrat zur Folge.
Doch nicht in allen Bundesländern sind die Aussagen der Grünen so klar. Die Aussagen wichtiger Landespolitiker und Politiker/innen in Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg wecken bei uns die Befürchtung, dass diese Bundesländer mit grüner Unterstützung CETA im Bundesrat zustimmen könnten.
Baden-Württemberg
Aus dem Bundesland mit einer grün-schwarzen Koalition kommen widersprüchliche Äußerungen.Der Landesvorstand der Grünen äußert sich eindeutig ablehnend zu CETA:
„Aus unserer Sicht ist CETA vor diesem Hintergrund in der derzeit vorliegenden Fassung weiterhin abzulehnen. Wir werden dementsprechend gegenüber der Landesregierung darauf drängen, CETA in der vorliegenden Fassung im Bundesrat nicht zuzustimmen.“ (Schreiben der Landesvorsitzenden Thekla Walker und Oliver Hildenbrandt, 14. Mai 2016).
Auch zuletzt beim Landesparteitag in Schwäbisch Gmünd im November 2016 bekräftigten beide Landesvorsitzenden ihre Ablehnung unseren Aktiven gegenüber.
Sowohl in ihrem Programm zur Landtagswahl 2016 als auch auf unsere Anfrage für die Türhängeraktion zur Landtagswahl haben die Grünen klar Stellung bezogen. Sie wollen TTIP und CETA ablehnen, wenn diese Abkommen Sonderklagerechte für Konzerne enthalten, soziale/ökologische Standards gefährden oder die kommunale Daseinsvorsorge beschränken. Eine Zustimmung zu CETA würde also den Versprechen im Wahlprogramm und zur Türhängeraktion klar widersprechen.
Ministerpräsident Kretschmann hingegen will sich im Gespräch mit Campact aber nicht an die klaren Aussagen im Wahlprogramm der Grünen gebunden sehen. Auch eine eindeutige Antwort zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat verweigert er – trotz mehrmaligen Nachfragens. Er wisse noch nicht, so Kretschmann, ob er CETA im Bundesrat zustimmen oder ablehnen werde. In der Politik könne sich ja immer etwas ändern.
Und obwohl ein von Kretschmann selbst bei dem Europarechtler Dr. Martin Nettesheim in Auftrag gegebenes Gutachten belegt, dass CETA die Daseinsvorsorge der Länder und Kommunen einschränkt, ist weder Kretschmann noch anderen Regierungsvertretern eine klare Aussage gegen CETA zu entlocken.
Hessen
Die Grünen in Hessen wollen zu diesem Zeitpunkt keine klare Aussage zu CETA treffen. Der Landesvorstand verweist darauf, dass die schwarz-grüne Landesregierung zuständig ist und verweigert eine klare Positionierung:
„Auch kann eine abschließende Meinungsbildung der Landesregierung erst erfolgen, wenn klar ist, worüber im Bundesrat konkret abzustimmen ist. […] Sobald CETA im Bundesrat ein Thema wird, kann und wird die hessische Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten in der Länderkammer festlegen.“
Tarik al-Wazir, Grünen-Minister und stellvertretender Ministerpräsident Hessens, hielt beim Bundesparteitag der Grünen in Münster sogar die Gegenrede zu einem Antrag, der forderte, CETA abzulehnen. Erfreulicherweise konnte al-Wazir die Delegierten mit seinen Ausführungen nicht überzeugen und der Antrag wurde mit sehr großer Mehrheit angenommen, auch mit vielen Delegiertenstimmen aus Baden-Württemberg und Hessen.
Hamburg
Wie in Hessen entziehen sich auch die Hamburger Grünen in ihrem Schreiben vom 10. Mai einer klaren Positionierung durch Verweis auf die Landesregierung, der sie selber angehören.
„Trotz mancher Übereinstimmung bitten wir Sie zu respektieren, dass Entscheidungen im Bundesrat nicht von Parteien, sondern durch die jeweiligen Landesregierungen getroffen werden. Dies geschieht üblicherweise im Rahmen der politischen Abstimmungsverfahren zwischen den Beteiligten Koalitionspartnern. […] Sollte das Abkommen zur Ratifizierung in den Bundesrat eingebracht werden, wird der Hamburger Senat unter Würdigung der Auswirkungen des Abkommens aus alle gesellschaftlichen Bereiche rechtzeitig sein Abstimmungsverhalten festlegen.“
Im Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl jedoch klang dies noch ganz anders:
„Das Instrument der Investorstaatsklage kann die Möglichkeit eröffnen, dass Konzerne gegen bestehendes Recht klagen können und das Prinzip der Rechtsstaatliche ausgehebelt wird. Wir sehen diese Gefahr. Sollten diese Risiken nicht ausgeräumt sein, werden wir Abkommen, die eine Investorstaatsklage beinhalten, ablehnen und Abkommen, die bestehende Standards und hart erkämpfte Rechte gefährden, nicht unterstützen.“
Auch in unserem Parteiencheck zur Bürgerschaftswahl hatten sich die Grünen für eine Ablehnung CETAs im Bundesrat ausgesprochen. Mit einer Zustimmung zu CETA, wie sie jetzt im Raum steht, im Bundesrat würden auch die Hamburger Grünen ihr Wahlversprechen brechen.
Die Mehrheit gegen CETA ist noch nicht sicher
Derzeit hätte CETA nach den Rückmeldungen der Grünen und Linken auf unsere Anfrage und den Bekenntnissen der neuen Berliner rot-rot-grünen Landesregierung keine Mehrheit im Bundesrat. Der Vorsprung der CETA-Gegner ist nach der Berlinwahl mit 39:30 scheinbar komfortabel. Aber diese Mehrheit kann verlorengehen, sei es, dass Grüne oder Linke in einer Landesregierung doch noch ins CETA-Lager umschwenken; sei es, dass bei den anstehenden Landtagswahlen Landesregierungen mit anderer Zusammensetzung gewählt werden. Tatsächlich stehen 2017 mit den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und im Januar 2018 in Niedersachsen drei CETA-kritische Regierungsfraktionen mit 16 Bundesratsstimmen zur Wahl.
Aber sowohl in Hessen als auch in Baden-Württemberg ist die Mehrheit der Grünen-Wähler/innen und der Grünen-Basis, wie Parteitagsabstimmungen zeigen, gegen CETA. Deswegen sehen wir sehr gute Chancen, die dortigen Regierungsvertreter der Grünen zumindest zu einer Enthaltung im Bundesrat zu bewegen.
Zusätzlich haben sich auch in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfallen Volksinitiativen auf den Weg gemacht, um mit dem Bürgervotum die beiden Landesregierungen auf eine Ablehnung CETAs in Bundesrat festzulegen. Unabhängig wie die anstehenden Landtagswahlen ausgehen, haben wir also sehr große Chancen eine sichere Mehrheit gegen CETA im Bundesrat zu bekommen und das Abkommen endgültig zu stoppen. Hilf mit, dass möglichst viele Menschen davon erfahren.
Nach der Zustimmung des Europaparlaments zu CETA startet jetzt die Ratifizierung in den EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat abstimmen. Mit 53 von 69 Stimmen im Bundesrat verfügen derzeit Länder mit grüner oder linker Beteiligung über eine komfortable Mehrheit im Bundesrat. Damit wäre es ein Leichtes CETA zu stoppen. Bereits einmal wäre ein europäisches Freihandelsabkommen (mit Kolumbien und Peru), bei der Abstimmung im Bundesrat fast gescheitert. Damals enthielten sich alle Länder mit grüner Regierungsbeteiligung der Stimme. Doch die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat waren damals andere und die Zustimmung des SPD-regierten Hamburgs sicherte eine knappe Mehrheit für das Freihandelsabkommen. Für eine Zustimmung des Bundesrats zu CETA ist eine Mehrheit an Ja-Stimmen notwendig. Enthält sich ein Bundesland, wirkt dies faktisch wie eine Ablehnung.
Berlin
Erfreulich knapp und eindeutig bringt es der Koalitionsvertrag der neuen rot-rot-grünen Berliner Landesregierung auf den Punkt: „Die Koalition wird CETA nicht zustimmen.“ Diese präzise und unmissverständliche Aussage würden wir uns auch in anderen Koalitionsverträgen wünschen.
Brandenburg
Klar Stellung bezogen auch die Linken in Brandenburg auf unsere Anfrage:
„Von daher lehnt die LINKE Brandenburg den Vertrag in seiner derzeitigen Form ab….Ziel der LINKEN ist es, sollte es im Bundesrat zu einer entsprechenden Befassung kommen, CETA nicht zuzustimmen.“ (Antwortschreiben des Parteivorsitzenden Christin Görke, 23. Mai 2016).
Im Koalitionsvertrag von 2014 haben SPD und Linke klar geregelt, sich bei grundsätzlichen Fragen, bei denen sich die beiden Koalitionspartner nicht einigen können, im Bundesrat zu enthalten.
Bremen
In Bremen regiert die SPD zusammen mit den Grünen. Nicht nur deren Landesvorstand lehnt CETA ab und fordert den Senat auf, dem Abkommen im Bundesrat nicht zu zustimmen, auch die Fraktion und die Grünen Senatsmitglieder sprechen sich gegen das Abkommen aus.
„… im Namen von Frau Senatorin Linnert soll ich Ihnen ausrichten, dass sie einige der Kritikpunkte an dem Abkommen, insbesondere an den Investitionsschiedsgerichten, teilt. Sie wird sich dafür einsetzen, dass CETA in dieser Form nicht in Kraft tritt.“ (Antwortschreiben des Büros der Finanzsenatorin Karoline Linnert, 10. Mai 2016)
Niedersachsen
Die niedersächsischen Grünen, Juniorpartner in der Regierungskoalition mit der SPD, lehnen in ihrem Antwortschreiben CETA zwar ab, verweisen aber darauf, dass hinsichtlich der Bundesratsentscheidung keinen Vorratsbeschlüsse gefasst werden könnten:
„Unsere Position zu CETA und TTIP ist völlig eindeutig: Wir lehnen diese Abkommen in ihrer jetzigen Ausgestaltung kategorisch ab und haben dieses bereits mit einem in unserem Schreiben vom 21.04. zitierten LDK-Beschluss unterstrichen. Auch für die kommende LDK liegt ein Antrag vor, mit dem diese Ablehnung nochmals bekräftigt wird. Gegenüber unserem Koalitionspartner haben wir unsere eindeutig ablehnende Haltung mehrfach deutlich gemacht und tun dieses selbstverständlich auch weiterhin.“ (Schreiben des Landesvorstandes,13.05.16).
Allerdings brachte uns der letzte Satz des Briefes doch etwas ins Grübeln, ob die niedersächsischen Grünen wirklich hundertprozentig hinter ihrem Nein zu CETA stehen.
„Wir bitten um Verständnis, dass wir über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat keine Vorratsbeschlüsse fassen, sondern diese Frage erst dann entscheiden, wenn eine konkrete Entscheidungsgrundlage auf dem Tisch liegt.“
Deswegen haben wir in den letzten Monaten sehr genau geschaut, wie sie sich die Grünen in Niedersachen zu CETA äußerten. Und diese Äußerungen haben unsere Bedenken erfreulicherweise wieder beseitigt. Denn sowohl nach dem SPD-Parteikonvent als auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht bezog der grüne Landesverband eindeutig Stellung gegen CETA und betonte, dass die niedersächsischen Grünen CETA im Bundesrat nicht zustimmen könnten. Es wäre ein gewaltiger Vertrauensbruch gegenüber ihren Wählern, sollten sie im Bundesrat anders stimmen.
Nordrhein-Westfalen
Im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen senden die Grünen leider widersprüchliche Aussagen. Die drei Minister Barbara Steffens, Sylvia Löhrmann und Johannes Remmel legen sich zu ihrem Abstimmungsverhalten nicht fest.
„Sollte das Abkommen zur Ratifizierung in den Bundesrat eingebracht werden, wird die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Würdigung der von Ihnen vorgebrachten Kritik und auch im Hinblick auf die Auswirkungen des Abkommens auf alle gesellschaftlichen Bereiche rechtzeitig ihr Abstimmungsverhalten zwischen den Koalitionspartnern festlegen.“ (Schreiben der Landesminister, 2. Mai.2016).
Allerdings sehen auch sie Probleme bei den Handelsabkommen und verweisen auf eine gemeinsame Stellungnahme uns gegenüber von Landesverband und Landtagsfraktion vom 22.04.16. Die Stellungnahme wollen die drei grünen Minister zu einer wesentlichen Grundlage ihrer Meinungsbildung machen. Im Gegensatz zu ihren Ministern positionieren sich der Landes- und Fraktionsvorstand eindeutig gegen CETA.
„Wir sagen klar: Ein Abkommen, das Investor-Staat-Schiedsgerichte enthält, das Vorsorgeprinzip auch nur indirekt in Frage stellt oder die Handlungsfreiheit der Kommunen beschränkt ist für uns nicht zustimmungsfähig.“
Alle Punkte, die die Grünen in ihrem Schreiben als Ausschlusskriterien für eine Zustimmung ansprechen, sind immer noch in CETA enthalten. Ihren Widerstand gegen CETA demonstrieren die NRW-Grünen derzeit auch durch ihre Unterstützung der Volksinitiative gegen TTIP und CETA und stellen dafür auch ihre Landesgeschäftsstelle als Eintragungsstelle zur Verfügung. Wir gehen deswegen davon aus, dass auch die NRW-Grünen trotz der ausweichenden Antwort ihrer Landesminister im Bundesrat dem CETA-Abkommen nicht zustimmen werden.
Rheinland-Pfalz
Bereits bei unserer Abfrage aller Parteien zur Landtagswahl hinsichtlich ihrer Position zu TTIP und CETA antworteten die Grünen, dass sie CETA im Bundesrat ablehnen würden, wenn der Vertrag beispielsweise Sonderklagerechte für Konzerne enthielte oder die kommunale Daseinsvorsorge beeinträchtigen sollte.
Als wir kurz nach der Landtagswahl mit einer Aktion beim Landesparteitag vor Ort waren, versicherten uns nicht nur die beiden Landesvorsitzenden Katharina Binz und Thomas Petry, sondern auch die alte und neue rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken, dass für sie eine Zustimmung zu CETA im Bundesrat nicht in Frage käme.
Auch in den Folgemonaten warnte Ministerin Höfken immer wieder von den Gefahren von TTIP und CETA und betonte, dass die Grünen in Rheinland-Pfalz dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen würden. Für diesen Fall sieht der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen die Enthaltung im Bundesrat vor.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt, wo die Grünen zusammen mit SPD und CDU regieren, äußerte die Grüne Landtagsfraktion sich in ihrer Antwort ablehnend zu CETA:
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt steht dem vorliegenden Handelsabkommen CETA ablehnend gegenüber. … Eine Zustimmung zum vorliegenden CETA-Vertragswerk ist der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht möglich und sie wird versuchen dies Ihren
Koalitionspartnern in Sachsen-Anhalt zu verdeutlichen und auf eine Enthaltung unseres Bundeslandes bei der CETA-Abstimmung hinzuwirken […]“ (Schreiben der Landtagsfraktion, 4. August 2016).
Entsprechend hatten die Grünen bereits in unserer Abfrage der Parteipositionen zur Landtagswahl geantwortet. Auch in den Folgemonaten, beispielsweise nach der CETA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, äußerten sich die GRÜNEN in dem Bundesland ablehnend zu CETA. So schrieb der Landesvorsitzende Christian Franke am 13. Oktober:
„Deshalb ist es für uns ganz klar: Wir GRÜNE lehnen CETA ab und werden darauf hinwirken, dass Sachsen-Anhalt der Einsetzung von CETA im Bundesrat nicht zustimmen wird.“
Auch die grüne Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert bekräftigte diese Aussage in einer MDR-Sendung am 27.10.2016.
Schleswig-Holstein
Mit Freude lasen wir das Antwortschreiben des Grünen Umweltministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Robert Habeck. Denn auch er äußert sich darin eindeutig zu CETA und will dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen:
„Deshalb ist CETA nach meinem bisherigen Kenntnisstand in seiner derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig. Im Falle einer Bundesratsbefassung werde ich mich im Kabinett entsprechend positionieren. (Schreiben Robert Habeck, 3. Mai 2016)
Auch die Grüne Landtagsfraktion unterstützt die ablehnende Haltung Habecks. Die Fraktionsvorsitzende von Kalben verweist darauf, dass die Landtagsfraktion auch das im finalen CETA-Text enthaltene Investitionsgerichtssystem ablehnt.
„Sondergerichte mit Klageprivilegien für ausländische Konzerne sind in geänderter Form weiter Bestandteil des Vertragstextes, den wir daher weiter ablehnen.“ (Schreiben vom 27. April 2016)
Auch in einem vom schleswig-holsteinischen Landtag am 13. November 2014 beschlossenen Antrag wird jegliche Form von Sondergerichtsbarkeit zwischen Staaten mit etablierten Rechtssystemen abgelehnt. Die Fraktionsvorsitzende von Kalben geht deswegen davon aus, dass Schleswig-Holstein dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen wird.
Thüringen
In seinem Antwortschreiben weist der Chef der thüringischen Staatskanzlei, Prof. Hoff, zwar darauf hin, dass die Landesregierung noch keine Entscheidung zum Abstimmungverhalten getroffen habe, allerdings im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag Handelsabkommen mit einer Paralleljustiz abgelehnt würden. Auch aufgrund der Ablehnung von CETA durch die Linken sehe er entsprechend dem Koalitionsvertrag keinen Grundlage für eine Zustimmung im Bundesrat.
Unmissverständlich äußerte sich die Landesvorsitzende der Thüringer Grünen, Stephanie Erben, zu CETA:
„Bei einer Abstimmung im Bundesrat werden wir Thüringer Grünen einem solchen Abkommen nicht zustimmen.“ (Schreiben vom 23. April 2016)
Während die Thüringer SPD CETA unterstützt, halten Linke und Grüne ihre Ablehnung aufrecht. Entsprechend des Koalitionsvertrags hätte dies eine Enthaltung Thüringens im Bundesrat zur Folge.
Doch nicht in allen Bundesländern sind die Aussagen der Grünen so klar. Die Aussagen wichtiger Landespolitiker und Politiker/innen in Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg wecken bei uns die Befürchtung, dass diese Bundesländer mit grüner Unterstützung CETA im Bundesrat zustimmen könnten.
Baden-Württemberg
Aus dem Bundesland mit einer grün-schwarzen Koalition kommen widersprüchliche Äußerungen.Der Landesvorstand der Grünen äußert sich eindeutig ablehnend zu CETA:
„Aus unserer Sicht ist CETA vor diesem Hintergrund in der derzeit vorliegenden Fassung weiterhin abzulehnen. Wir werden dementsprechend gegenüber der Landesregierung darauf drängen, CETA in der vorliegenden Fassung im Bundesrat nicht zuzustimmen.“ (Schreiben der Landesvorsitzenden Thekla Walker und Oliver Hildenbrandt, 14. Mai 2016).
Auch zuletzt beim Landesparteitag in Schwäbisch Gmünd im November 2016 bekräftigten beide Landesvorsitzenden ihre Ablehnung unseren Aktiven gegenüber.
Sowohl in ihrem Programm zur Landtagswahl 2016 als auch auf unsere Anfrage für die Türhängeraktion zur Landtagswahl haben die Grünen klar Stellung bezogen. Sie wollen TTIP und CETA ablehnen, wenn diese Abkommen Sonderklagerechte für Konzerne enthalten, soziale/ökologische Standards gefährden oder die kommunale Daseinsvorsorge beschränken. Eine Zustimmung zu CETA würde also den Versprechen im Wahlprogramm und zur Türhängeraktion klar widersprechen.
Ministerpräsident Kretschmann hingegen will sich im Gespräch mit Campact aber nicht an die klaren Aussagen im Wahlprogramm der Grünen gebunden sehen. Auch eine eindeutige Antwort zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat verweigert er – trotz mehrmaligen Nachfragens. Er wisse noch nicht, so Kretschmann, ob er CETA im Bundesrat zustimmen oder ablehnen werde. In der Politik könne sich ja immer etwas ändern.
Und obwohl ein von Kretschmann selbst bei dem Europarechtler Dr. Martin Nettesheim in Auftrag gegebenes Gutachten belegt, dass CETA die Daseinsvorsorge der Länder und Kommunen einschränkt, ist weder Kretschmann noch anderen Regierungsvertretern eine klare Aussage gegen CETA zu entlocken.
Hessen
Die Grünen in Hessen wollen zu diesem Zeitpunkt keine klare Aussage zu CETA treffen. Der Landesvorstand verweist darauf, dass die schwarz-grüne Landesregierung zuständig ist und verweigert eine klare Positionierung:
„Auch kann eine abschließende Meinungsbildung der Landesregierung erst erfolgen, wenn klar ist, worüber im Bundesrat konkret abzustimmen ist. […] Sobald CETA im Bundesrat ein Thema wird, kann und wird die hessische Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten in der Länderkammer festlegen.“
Tarik al-Wazir, Grünen-Minister und stellvertretender Ministerpräsident Hessens, hielt beim Bundesparteitag der Grünen in Münster sogar die Gegenrede zu einem Antrag, der forderte, CETA abzulehnen. Erfreulicherweise konnte al-Wazir die Delegierten mit seinen Ausführungen nicht überzeugen und der Antrag wurde mit sehr großer Mehrheit angenommen, auch mit vielen Delegiertenstimmen aus Baden-Württemberg und Hessen.
Hamburg
Wie in Hessen entziehen sich auch die Hamburger Grünen in ihrem Schreiben vom 10. Mai einer klaren Positionierung durch Verweis auf die Landesregierung, der sie selber angehören.
„Trotz mancher Übereinstimmung bitten wir Sie zu respektieren, dass Entscheidungen im Bundesrat nicht von Parteien, sondern durch die jeweiligen Landesregierungen getroffen werden. Dies geschieht üblicherweise im Rahmen der politischen Abstimmungsverfahren zwischen den Beteiligten Koalitionspartnern. […] Sollte das Abkommen zur Ratifizierung in den Bundesrat eingebracht werden, wird der Hamburger Senat unter Würdigung der Auswirkungen des Abkommens aus alle gesellschaftlichen Bereiche rechtzeitig sein Abstimmungsverhalten festlegen.“
Im Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl jedoch klang dies noch ganz anders:
„Das Instrument der Investorstaatsklage kann die Möglichkeit eröffnen, dass Konzerne gegen bestehendes Recht klagen können und das Prinzip der Rechtsstaatliche ausgehebelt wird. Wir sehen diese Gefahr. Sollten diese Risiken nicht ausgeräumt sein, werden wir Abkommen, die eine Investorstaatsklage beinhalten, ablehnen und Abkommen, die bestehende Standards und hart erkämpfte Rechte gefährden, nicht unterstützen.“
Auch in unserem Parteiencheck zur Bürgerschaftswahl hatten sich die Grünen für eine Ablehnung CETAs im Bundesrat ausgesprochen. Mit einer Zustimmung zu CETA, wie sie jetzt im Raum steht, im Bundesrat würden auch die Hamburger Grünen ihr Wahlversprechen brechen.
Die Mehrheit gegen CETA ist noch nicht sicher
Derzeit hätte CETA nach den Rückmeldungen der Grünen und Linken auf unsere Anfrage und den Bekenntnissen der neuen Berliner rot-rot-grünen Landesregierung keine Mehrheit im Bundesrat. Der Vorsprung der CETA-Gegner ist nach der Berlinwahl mit 39:30 scheinbar komfortabel. Aber diese Mehrheit kann verlorengehen, sei es, dass Grüne oder Linke in einer Landesregierung doch noch ins CETA-Lager umschwenken; sei es, dass bei den anstehenden Landtagswahlen Landesregierungen mit anderer Zusammensetzung gewählt werden. Tatsächlich stehen 2017 mit den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und im Januar 2018 in Niedersachsen drei CETA-kritische Regierungsfraktionen mit 16 Bundesratsstimmen zur Wahl.
Aber sowohl in Hessen als auch in Baden-Württemberg ist die Mehrheit der Grünen-Wähler/innen und der Grünen-Basis, wie Parteitagsabstimmungen zeigen, gegen CETA. Deswegen sehen wir sehr gute Chancen, die dortigen Regierungsvertreter der Grünen zumindest zu einer Enthaltung im Bundesrat zu bewegen.
Zusätzlich haben sich auch in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfallen Volksinitiativen auf den Weg gemacht, um mit dem Bürgervotum die beiden Landesregierungen auf eine Ablehnung CETAs in Bundesrat festzulegen. Unabhängig wie die anstehenden Landtagswahlen ausgehen, haben wir also sehr große Chancen eine sichere Mehrheit gegen CETA im Bundesrat zu bekommen und das Abkommen endgültig zu stoppen. Hilf mit, dass möglichst viele Menschen davon erfahren.