JEFTA: Kaum ein Wort zu Umwelt- und Verbraucherschutz

NL2

JEFTA zielt ausschließlich auf die Förderung des internationalen Handelsvöllig unabhängig davon, ob er dem Gemeinwohl dient oder schädlich ist.

Im Verhandlungsmandat und in diversen Kapiteln des Abkommens tauchen zwar schöne Worte über den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen auf. Doch substantiell gibt es dazu nichts.

Das beste Beispiel dafür ist das eigenständig geplante Kapitel über „nachhaltige Entwicklung“, das einen komplett eigenen und völlig zahnlosen Durchsetzungsmechanismus hat. Anders als die Regeln, die den Handel fördern sollen, können die Teile, die sich auf die Umwelt, internationales Arbeitsrecht und das Klimaschutzabkommen beziehen, nicht mit Sanktionen durchgesetzt werden.

Das zahnlose Nachhaltigkeitskapitel ist das einzige, in dem das Vorsorgeprinzip erwähnt wird. Das Vorsorgeprinzip ist die Begründung für die vorsichtige Haltung Europas gegenüber Chemikalien und Gentechnik. Es ist die Basis, um in einer Demokratie politisch zu entscheiden, wieviel Risiko die Gesellschaft eingehen möchte.

In den Entwürfen der Kapitel über Warenhandel, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen und technische Handelshemmnisse, kommt das Vorsorgeprinzip nicht vor. Vielmehr bestätigen Japan und die EU ihre Verpflichtungen als Mitglieder in der Welthandelsorganisation WTO und verweisen an vielen Stellen auf WTO-Übereinkommen.

Die WTO jedoch steht mit dem Vorsorgeprinzip seit langem auf Kriegsfuß. Die USA und Kanada nutzten Regeln aus der WTO in der Vergangenheit, um gegen das Verbot von Hormonfleisch in der EU und das Moratorium bei der Gentechnik Anfang der 2000er Jahre vorzugehen. Aus WTO-Sicht ist Vorsicht unwissenschaftlich und eine politische Entscheidung auf Basis des Wunsches der Mehrheit der Bevölkerung ist Willkür.

Interessant ist auch, was alles nicht in den Entwürfen steht. So hatte das Europäische Parlament die Kommission in einer Resolution aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen zu JEFTA auch über Walfang zu sprechen. Walfang ist international geächtet, doch Japan praktiziert ihn nach wie vor. In den Leaks taucht davon nichts auf. Es gibt lediglich einen Artikel über Fischfang im Nachhaltigkeitskapitel, der jedoch nichts Neues bringt und der nicht durchsetzbar ist.

Direkt vor diesem Artikel findet sich ein völlig zahnloser Artikel darüber, wie wichtig Nachhaltigkeit im Wald ist. Japan importiert aus Europa unter anderem Holz. Darunter ist auch illegal geschlagenes Holz aus den letzten Urwäldern in den Karpaten. KollegInnen rumänischer Umweltorganisationen sind wütend, weil es der Kommission nicht gelingt, in den Verhandlungen einen wirksamen Schutz dieser Wälder durchzusetzen – oder es ihr schlicht egal ist.

Die Ignoranz gegenüber Umweltfragen gipfelt im Entwurf für die Erklärung zum EU-Japan-Gipfel. Hier bekräftigen die beiden Wirtschaftsmächte, wie wichtig ein offener Weltmarkt für Flüssiggas ist. Es ist ein gemeinsames Interesse, Gas aus dem Fracking-Boom in den USA zu importieren. Wenige Sätze später beschreiben sie zudem, dass weiter gemeinsam Nuklearforschung betrieben werden soll und loben den Fusionskraft-Versuchsreaktor ITER, der viele Milliarden Steuergelder frisst, um das zentralistische Energiesystem zu retten.

Dass auch das Klimaabkommen von Paris, Erneuerbare Energien oder die UN-Biodiversitätskonvention in Verhandlungsdokumenten, Verhandlungsmandat und der gemeinsamen Erklärung zum EU-Japan-Gipfel auftauchen, schaffen einen unlösbaren Widerspruch in den Dokumenten. Das Klima und die Artenvielfalt können nicht gerettet werden, wenn die Politik Wirtschaftswachstum, freien Handel und die Rechte der Großkonzerne über den Umweltschutz stellt.

Exkurs: Gentechnik in Japan

Japan gehört zu den Ländern, in denen eine stabile Mehrheit der Bevölkerung gegen Gentechnik ist. Gentechnik in Lebensmitteln muss gekennzeichnet werden, es gibt gentechnik-freie Regionen und keinen kommerziellen Anbau von genmanipulierten Pflanzen.

Allerdings sind die europäischen Regeln schärfer. Für die Kennzeichnungspflicht gelten in Japan höhere Schwellenwerte. Von zugelassenen genmanipulierten Zutaten dürfen bis zu 5% Verunreinigungen in gentechnik-freien Lebensmitteln sein, bevor die Kennzeichnung fällt ist. In der EU liegt der Schwellenwert bei 0,9%. Eine einfache gegenseitige Anerkennung der Regeln ist also nicht möglich.

Text: Umweltinstitut München e.V. Hier geht es zu der ausführlichen Dokumentation des JEFTA-Vertrags: KLICKEN.