Letzte Woche gab es bei den Verhandlungen über ein europäisch-japanisches Freihandelsabkommen einen Durchbruch: Die EU-Kommission und die japanische Regierung konnten sich einigen, den Investitionsschutz in ein zweites Abkommen auszulagern. Dadurch werden Verhandlungen und Ratifizierung des Vertrags einfacher.
Worüber wurde gestritten?
Der zentrale Streitpunkt zwischen der EU-Kommission und Japan war in den letzten Monaten die Frage nach dem Investitionsschutz. Investitionsschutz ist ein System, das international agierenden Konzernen Sonderrechte gibt und einen speziellen Rechtsweg, diese Sonderrechte einzuklagen. In den meisten Verträgen passiert das vor nicht-staatlichen Schiedsgerichten, die aus drei AnwältInnen bestehen. Dieses System ist unter der Abkürzung ISDS bekannt. Es ist in der Auseinandersetzung um die transatlantischen Handelsabkommen TTIP und CETA bekannt geworden. Eine Rolle spielten auch diverse Klagen innerhalb Europas zum Beispiel auf Basis des Energiechartavertrags.
Die EU-Kommission hat auf die anhaltende Kritik an dem System mit einer Umbenennung des Systems und ein paar Reformen geantwortet. Dabei ging es ihr vor allem darum, das System, von dem europäische Konzerne oft profitieren, gegen den Widerstand zu erhalten. Sie spricht nun von einem „Multilateralen Investitionsgerichtshof“, an dem ausgebildete RichterInnen in einem festen Rahmen und mit Berufungsinstanz Investorenklagen bearbeiten. Nach wie vor aber geht es um Sonderrechte für die Konzerne, die vor Sondergerichten eingeklagt werden können. Eine detailliertere Kritik am als ICS bekannten Vorschlag der Kommission haben wir in unserem Beitrag für ein europäisches Konsultationsverfahren eingebracht.
Die Japanische Regierung wollte unbedingt an dem alten System festhalten. Doch die Kommission weiß, dass sie ein Handelsabkommen mit dem alten System nicht durch das Europäische Parlament bekommt und auch die Parlamente vieler Mitgliedsstaaten ein Problem damit hätten. Aus dem Dilemma konnte sie sich nun mit der Aufspaltung in zwei Abkommen retten.
Ratifizierung ohne EU-Mitgliedsstaaten
Die Aufspaltung des Abkommens in ein Handels- und ein Investitionsabkommen macht der Kommission auch an einer zweiten Stelle den Kampf um JEFTA einfacher. Denn sehr wahrscheinlich könnte das reine Handelsabkommen auch nur auf europäischer Ebene ratifiziert werden. Würde das Abkommen Kompetenzen der Mitgliedsstaaten berühren, müssten darüber nämlich alle Parlamente der Mitgliedsstaaten abstimmen. Sagt nur eines davon Nein, scheitert das Gesamtpaket. Ein kombiniertes Investitions- und Handelsabkommen muss durch alle Parlamente. Das ist zur Zeit beim europäisch-kanadischen Abkommen CETA der Fall.
Durch die Aufspaltung ist es wahrscheinlich, dass es ausreicht, wenn die Regierungen der Mitgliedsstaaten im Rat der EU zustimmen und das Europaparlament das Abkommen ratifiziert. Das macht es wahrscheinlicher, dass JEFTA durchkommt.
Darf die Kommission das?
Die EU-Kommission kann nicht alleine entscheiden, ob das Abkommen in zwei Teile zerlegt wird. Denn sie verhandelt im Auftrag der Mitgliedsstaaten. Die Regierungen haben im Rat der EU einstimmig ein Verhandlungsmandat beschlossen. Das Mandat beauftragt die Kommission konkret, ein kombiniertes Handels- und Investitionsabkommen mit Japan zu verhandeln. Wenn sie es aufsplitten will, muss sie den Rat um Zustimmung bitten. Handelskommissarin Malmström hat diesen Vorschlag in den letzten Monaten immer wieder geäußert und mit den WirtschaftsministerInnen der Mitgliedsstaaten besprochen. Offenbar hat sie nun Grünes Licht dafür bekommen.
Außerdem musste die japanische Regierung überzeugt werden. Denn durch die Aufspaltung kann es passieren, dass es nie ein Investitionsabkommen gibt. Damit ändern sich auch Kompromisse, die im Handelsabkommen gemacht wurden. Der Durchbruch kam letzte Woche: Japan stimmt der Aufsplittung JEFTAs in zwei Abkommen zu.
Wie geht es weiter?
Bis zum Ende des Jahres wollen die Kommission und die japanische Regierung das Handelsabkommen fertig verhandeln. Ob sie das schaffen, ist unsicher, denn solche Ankündigungen sind in der Handelspolitik Standard, um die öffentliche Meinung zu beeindrucken und Druck auf die Verhandlungspartner zu machen. Doch mit der Auftrennung des Abkommens wird die Einigung sehr viel einfacher. Es wird jetzt also konkret: JEFTA könnte schon sehr bald fertig sein. Gleichzeitig macht es uns die Aufteilung sehr viel schwieriger, das Abkommen zu verhindern.
Dabei ist JEFTA nicht nur wegen der Sonderklagerechte für InvestorInnen, sondern auch wegen der Auswirkungen auf die Landwirtschaft, den Datenschutz und vielen weiteren Details falsch. Dazu kommt das große Ganze: Ein Welthandelsregime, das Wirtschaftswachstum über den Erhalt der Umwelt stellt, macht auf Dauer unsere Lebensgrundlagen kaput.
Wir werden uns deshalb weiter gegen JEFTA und die ungerechte europäische Handelspolitik einsetzen. Wenn die Verhandlungen ein Ergebnis bringen, wird das Europaparlament der zentrale Angriffspunkt dagegen.
[Eine Information des Umweltinstituts.]