Die Vereinten Nationen wollen Unternehmen verpflichten, ihre Beschäftigten besser zu behandeln. Die Bundesregierung hält davon wenig – und blockiert das Vorhaben. An vorderster Front mit dabei: Das SPD-geführte Außenministerium. Wir zitieren hier den Text des taz-Autors Andreas Zumach.
Keine Einsicht, kein Entgegenkommen: Die Bundesregierung lehnt ein Abkommen der Vereinten Nationen mit verbindlichen Menschenrechtsnormen für transnationale Konzerne und andere Unternehmen weiterhin ab und bemüht sich mit ihren EU-Partnern um einen Abbruch der Verhandlungen im UN-Menschenrechtsrat. Treiber für die ablehnende Haltung Berlins ist das derzeit noch von SPD-Minister Sigmar Gabriel geführte Außenministerium. Unterstützt wird die Ablehnung zudem von den Ressorts Entwicklung, Wirtschaft, Justiz sowie Arbeit und Soziales.
Im Juni 2014 hatte der UN-Menschenrechtsrat eine „offene Arbeitsgruppe zur Erarbeitung rechtlich verbindlicher Menschenrechtsregeln für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen“ eingesetzt, an deren Verhandlungen sich über 100 UN-Mitgliedsstaaten beteiligen.
Die dritte Verhandlungsrunde im Oktober letzten Jahres, bei der der ecuadorianische Vorsitzende einen ersten Entwurf für ein Abkommen vorlegte, wurde von Deutschland und anderen EU-Staaten weitgehend boykottiert. Bei den Beratungen über den UN-Haushalt 2018/19 im Finanzausschuss der UN-Vollversammlung Ende 2017 scheiterten die Kritiker aber mit dem Antrag, kein Geld für die nächsten Verhandlungsrunden bereitzustellen.
Die SPD hatte in ihrem Regierungsprogramm eine Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte mit „verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen“ versprochen – und zudem mehr Verantwortung auf internationaler Ebene anvisiert. Konkret wurde die Initiative im UN-Menschenrechtsrat genannt. Doch im Koalitionsvertrag mit der Union kommt die UN-Ebene nicht mehr vor. Stattdessen will man sich für eine EU-weite Regelung einsetzen, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen, die im Nationalen Aktionsplan vorgesehen ist, nicht ausreicht.
Verhalten Deutschlands „inakzeptabel“
Kritisiert wird das Verhalten Deutschlands von der „Treaty Alliance“, einer Koalition von über 1.000 Nichtregierungsorganisationen, die ein verbindliches UN-Abkommen fordern. „Die Beschränkung auf die EU-Ebene ist unsinnig, da dann allein europäische Unternehmen zu höheren Standards verpflichtet und damit – in der Logik der Wirtschaftsverbände – Wettbewerbsnachteilen gegenüber Unternehmen außereuropäischer Länder ausgesetzt wären“, sagt Karolin Seitz vom Global Policy Forum in Bonn, das zur Allianz gehört. Das Verhalten Deutschlands sei „inakzeptabel“. Vor allem, weil sich die Bundesregierung für einen Sitz im UN-Sicherheitsrat bewirbt.
Am Donnerstag beginnt die vierte Verhandlungsrunde, die fünfte folgt im Oktober. Ändert sich nichts an der Haltung der Bundesrepublik und der EU-Partner, sieht es schlecht aus für verbindliche Menschenrechte in den globalen Lieferketten