Trotz EuGH-Urteil bleibt die EU-Kommission dabei: Für InvestorInnen soll ein eigenes Rechtssystem geschaffen werden. Da kommt auf den Europäischen Gerichtshof wohl noch viel Arbeit zu.
Verden/Brüssel, 21. März 2018. Die EU-Kommission hat gestern ihr Mandat zum geplanten „Multilateralen Gerichtshof“ (MIC) vorgelegt. Damit soll eine Schiedsgerichtsbarkeit – abseits der ordentlichen EU-Gerichte –geschaffen werden, die exklusiv für Streitigkeiten zwischen Investorenund Staaten auf der Basis von Handelsverträgen zuständig wäre. Campact kritisiert, dass die Kommission an besonderen Schiedsgerichten für Investoren festhält.
„Wir sehen im MIC-Konzept ein überflüssiges und gefährliches Sondertribunal für eine kleine, privilegierte Minderheit, nämlich für Investoren und Konzerne“, sagt Maritta Strasser von Campact. „Wo bleiben die 500 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger? Und warum zieht dieEU-Kommission keine Konsequenzen aus der jüngsten Rechtsprechung des EuGH?“
Bereits am 6. März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klar gemacht, dass Investitionsschutz-Verträge nicht mit dem Recht in der Europäischen Union vereinbar sind (Achmea-Urteil). Nach Auffassung von Campact wäre es schwierig bis unmöglich, den MIC so zu gestalten, dass er den hohen Anforderungen des EuGH genügt. Es müsste nämlich sichergestellt sein, dass allein der EuGH über die richtige Anwendung des Rechts der EU wacht. Der MIC ist nicht in das Rechtssystem der EU integriert.
Das geplante Schiedsgericht ist zwar etwas besser organisiert als die früher üblichen privaten Schiedsgerichte (ISDS). Campact bleibt dennoch dabei, dass der MIC eine konzernfreundliche Paralleljustiz darstellt, die sich negativ auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auswirkt.
Die von der EU verhandelten Handelsverträge – so auch CETA, das Abkommen der EU mit Kanada – enthalten sehr weitgehend auslegbare Rechte für Investoren, etwa das Recht auf „faire und gerechte Behandlung“. Ihr Schutz geht meist weit über den im nationalen Recht verankerten Eigentumsschutz hinaus und erfasst auch „indirekte Enteignung“. Dadurch sind Klagen gegen legitime gesetzliche Maßnahmen, etwa zu hohen Umwelt-,Verbraucher- und Sozialstandards möglich. Und diese Klagen könnten vor dem MIC verhandelt werden, ohne dass nationale Verfassungsgerichte oder der EuGH die Abwägung zwischen Eigentumsrechten und anderen Grundrechtentreffen können.
Schon über 425.000 Menschen haben den Online-Appell zum Thema MICunterschrieben. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner lehnen den MIC ab. Auch in bestehenden Abkommen gehörten Sonderklagerechte für Konzerne schnellstmöglich abgeschafft.
Campact-Position zur Handelspolitik: https://campact.org/handelsagenda