Am 20. März 2018 haben die EU-Regierungen der EU-Kommission das Mandat für Verhandlungen über einen globalen Gerichtshof für Konzerne („multilaterales Investitionsgericht“, MIC) erteilt. Konzerne sollen damit ein eigenes, exklusives Gericht erhalten, vor dem sie klagen können, wenn ihnen Gesetzesänderungen zum Wohle von Umwelt oder Gesellschaft nicht passen.
Der Konzerngerichtshof soll private Schiedsgerichte in bestehenden und zukünftigen EU-Investitionsabkommen ersetzen. Verfahren sollen zwar nun transparenter ablaufen und eine Berufung möglich sein. Doch das schöne Wort „Gerichtshof“ ändert nichts Grundlegendes an dem ungerechten System, das wir von vielen Verfahren her kennen:
• An den rechtlichen Grundlagen für Klagen ändert sich nichts. Konzerne können weiterhin hohe Entschädigungssummen aufgrund von Gummiparagraphen wie „gerechte und billige Behandlung“ erhalten.
• Wie bei den privaten Schiedsgerichten haben ausschließlich ausländische Investoren das Privileg, diesen Klageweg zu beschreiten, ohne dabei den nationalen Rechtsweg auszuschöpfen.
• Konzerne sollen weitreichende Rechte, aber keine entsprechenden Pflichten auferlegt bekommen: Klagemöglichkeiten von Staaten oder Einzelpersonen gegen Umweltverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen von Konzernen sind nicht möglich.
In vielen Ländern gibt es Bestrebungen, ganz auf die ungerechten Sonderklagerechte zu verzichten. Mit dem Konzerngerichtshof sollen diese Reformbemühungen im Keim erstickt und KritikerInnen der Wind aus den Segeln genommen werden. Mehr Infos im Positionspapier des Netzwerks Seattle-to-Brussels (S2B).
Wir fordern ein generelles Aus für Sonderklagerrechte für Konzerne – und stehen damit übrigens nicht alleine: Auch der Deutsche Richterbund hat sich entschieden gegen die MIC-Pläne ausgesprochen.
(Aus einer Mitteilung der österreichischen Initiative Anders handeln/attac Österreich)