Seit September ist das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA vorläufig in Kraft. CETA ist ein lebendiges Abkommen. Es lebt durch Kooperationsforen und Ausschüsse, in denen die EU und Kanada darüber sprechen, wie der Handel gefördert werden kann und wo staatliche Regulierung ihn hemmt.
Dazu schreibt das Münchner Umweltinstitut:
Ein solches Forum ist der „Gemischte Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ nach Artikel 5.14 des Abkommens. Unter diese Maßnahmen fallen z.B. Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln, die Zulassung von Pestiziden oder Tierschutz. Der Ausschuss ist hochkarätig besetzt und hat sogar das Recht, Änderungen an den Anhängen des Abkommens vorzunehmen. Ende März traf er sich in Ottawa zur ersten Sitzung.
Auf der Tagesordnung stand ein heikles, aktuelles Thema: Kanada wollte mit der EU-Kommission darüber sprechen, was passiert, wenn einzelne Mitgliedsstaaten Regeln haben, die von der Zulassung eines Pestizids auf Unionsebene abweichen. Als Beispiel nennt die Tagesordnung Glyphosat. Zur Erinnerung: Nachdem Ende 2017 die Zulassung des Gifts in der EU um fünf Jahre verlängert wurde, planen einzelne Mitgliedstaaten ein nationales Verbot.
Die EU-Kommission hat diesen Weg ausdrücklich gebilligt. Und da Grenzwerte für Importe auf Unionsebene festgelegt werden, haben nationale Verbote für die Anwendung von Glyphosat keine Auswirkungen auf den Handel.
Wir wollen nun wissen: Was also wurde auf dieser Sitzung besprochen? Wurde etwas beschlossen? Und wer hat mitgeredet?
Das Informationsfreiheitsgesetz der EU (Verordnung 1049/2001) gibt uns die Möglichkeit, das herauszufinden. Wir haben eine offizielle Anfrage gestellt. Handelsabkommen dürfen nicht dazu führen, dass der Schutz von Umwelt und Gesundheit hinter den Interessen des internationalen Handels zurückstehen müssen. Dazu braucht es die Kontrolle durch die Öffentlichkeit.
Seit einem Vergleich zwischen Kanada und der EU in der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 2009 gibt es den „Canada-EU Dialogue on Biotech Market Access Issues“. Kanada hatte die EU wegen des Gentechnik-Moratoriums Anfang der 2000er Jahre vor der WTO verklagt. Regelmäßige Kooperationgespräche zu Marktzugang für „Biotechnologie-Produkte“ waren eines der Zugeständnisse der EU.
CETA hat sich dieses Forum nun einverleibt, aufgewertet und mit einer klaren pro-Gentechnik Zielrichtung versehen. Das Gremium ist aber weniger mächtig als die Ausschüsse und trifft zum Beispiel keine Entscheidungen über Anhänge. Eine genauere Analyse des Biotech-Artikels in CETA (Artikel 25.2) finden Sie hier. Kanada gehört zu den wichtigsten Anbau- und Exportländern von Gentechnik in der Landwirtschaft.
Im April traf sich das Forum nun zum zehnten Mal. Auch hier haben wir eine Anfrage nach Verordnung 1049/2001 gestellt, um herauszufinden, was in der Sitzung besprochen wurde.