Handel ist wichtiger als jede Klimaschutzmaßnahme – und die Wasserversorgung gehört in private Hände. Was wie ein Witz klingt, soll jetzt beschlossen werden. Doch es gibt einen Weg, das zu verhindern.
Das geplante Handelsabkommen der EU mit Japan JEFTA verstößt gegen die Verfassung und das Uno-Klimaschutzabkommen von Paris. Außerdem ist es – anders als von der EU behauptet – kein EU-only-Abkommen; es müsste also von von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, nicht nur vom Europäischen Rat und vom EU-Parlament.
Dazu kommt, dass JEFTA die Überführung der Trinkwasserversorgung in die Hände von privaten Investoren soll mit JEFTA ermöglicht; siehe dazu das Interview im Deutschlandfunk mit einem Vertreter der Stadtwerke Karlsruhe.
Aus diesen – und noch mehr – Gründen wird es eine Verfassungsklage gegen JEFTA geben, die von den AnwältInnen Andreas Fisahn und Gisela Toussaint vorbereitet wird und von uns allen unterstützt werden kann. Die Klage ist kostenfrei und ohne weitere Verpflichtungen. Leider ist wenig Zeit um Beitritte zu sammeln, da das Europäische Parlament noch im Dezember über JEFTA abstimmen wird. Bitte senden Sie die ausgefüllte Vollmachterklärung bis spätestens 30. November 2018 per Post an die auf der Erklärung unten angegebene Adresse.
Drucken Sie die Vollmachterklärung aus (auf das Formular links klicken oder den Link nutzen): JEFTA-Klage
Bitte füllen Sie dann die Erklärung vollständig in DRUCKSCHRIFT aus. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben.