Täglich eine neue Protestnote: Nach der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) haben jetzt auch die Stadtwerke Karlsruhe ihre Warnung wiederholt: Das EU-Japan-Abkommen JEFTA gefährde die Wasserversorgung, weil es eine Privatisierung nicht ausschließe. Die Karlsruher gelten als Thinktank unter den öffentlichen Wasserbetrieben.
In ihrer neuerlichen Stellungnahme vom 26. November blicken die Stadtwerke Karlsruhe kurz zurück und erinnern daran, dass ihre Auswertung des JEFTA-Abkommens in das Positionspapier des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) vom 25. Mai 2018 eingeflossen sei. „Im Folgenden ergab sich dazu und zur Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vom 14.05.2018 eine breite öffentliche Diskussion und Medienberichterstattung, einschließlich eines offenen Briefes des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske an den Bundeswirtschaftsminister und eines Eil-Appells der Online-Kampagnenplattform Campact mit über 500.000 Unterzeichnenden innerhalb der ersten Woche. Auch der Deutsche Bundestag debattierte am 14.06.2018 kontrovers zum Japan-Abkommen. Am 06.07.2018 veröffentlichte die EU-Kommission in Deutschland eine entgegnende Klarstellung, gefolgt von einer zusätzlichen Stellungnahme der AöW vom 11.07.2018. Am 17.07.2018 unterzeichneten die Vertragsparteien EU und Japan den Vertrag, vorher hatte im stillen Zustimmungsverfahren der Rat der Unterzeichnung zugestimmt. Eine Gegenposition veröffentlichte am 19.09.2018 der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit den kommunalen Spitzenverbänden im Verbund mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Kritische Punkte wurden indes im rechtlichen Gutachten von Prof. Laskowski und einer Studie von Thomas Fritz festgestellt.“
Trotz der fundierten Kritik sei jedoch wenig passiert, schreiben die Karlsruher Stadtwerke. Denn auch weiterhin sei die Wasserwirtschaft von einer möglichen Privatisierung nicht ausgenommen. „Angesichts der grundlegenden Bedeutung von Wasser für Mensch und Natur sowie der Wasserwirtschaft als gesellschaftlicher Kernaufgabe ist jedoch deren vollständige Ausnahme unverzichtbar, nicht zuletzt, um staatliche Handlungsfähigkeit und kommunale Selbstverwaltung auch in Zeiten aufkommender Verschiebungen im Wasserhaushalt durch Klimawandel zu gewährleisten. Nach dem CETA-Abkommen mit Kanada ist das Japanabkommen das nächste Abkommen, das hierzu Nachbesserungsbedarf aufweist.“ Und nicht nur das: „Im CETA-Abkommen vorhandene Unzulänglichkeiten für die öffentliche Wasserwirtschaft nehmen im Japanabkommen zu.“
Überhaupt könnte im Ton moderate Kritik schärfer kaum ausfallen: Die Rechtsunsicherheit, die durch offen gelassene Begriffe und unklare Bestimmungen neu aufkommt, stelle ein beträchtliches Risiko dar, schreiben die Karlsruher. Und dies sei umso bedenklicher, als der„abkommensinterne, demokratisch nur rudimentär legitimierte Gemischte Ausschuss solche Unklarheiten auslegen darf“.
„Der Gemischte Ausschuss darf allein nachträgliche Änderungen beschliessen.“
Zudem, so heißt es in der Stellungnahme weiter „darf der Gemischte Ausschuss bzw. die EU-Kommission in einem bestimmten, für die Wasserwirtschaft sensiblen Bereich alleine nachträgliche Änderungen des Abkommens beschließen, bis hin zur nachträglichen Aufnahme von Konzessionen der Wasserwirtschaft. Derartige Handlungsfreiheiten für die EU-Kommission müssen eingegrenzt werden, wenn keine weitere Rechtsunsicherheit für die öffentliche Wasserwirtschaft entstehen und der – ohnehin vorhandene – Liberalisierungsdruck nicht weiter erhöht werden soll.“
Die gesamte Stellungnahme ist hier zu finden: https://www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk-media/docs/presse/2018/Ergaenzung_Wasserwirtschaft-im-Japanabkommen.pdf