Über 800.000 EuropäerInnen fordern, dass Sonderklagerechte für Konzerne beendet werden und Konzerne für Menschenrechtsverstöße sowie Umweltschäden zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist – so eine Pressemitteilung der NaturFreunde Berlin – das Ergebnis der einjährigen Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“, die von einem europaweiten Bündnis aus über 200 Organisationen getragen wurde.
VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen übergaben die insgesamt 836.964 Unterschriften am heutigen Dienstag an das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin. Die Petition konnte seit Januar 2019 europaweit unterzeichnet werden. Mehr als 288.000 der Unterschriften kamen aus Deutschland.
Die Petition richtet sich gegen alle Formen der Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS), mit denen internationale Konzerne Staaten vor privaten Schiedsgerichten auf Entschädigungen verklagen können, wenn sie befürchten, dass beispielsweise neue Umwelt- oder Klimaschutzmaßnahmen oder die Erhöhung des gesetzlich festgelegten Mindestlohnes ihre Gewinne schmälern könnten. Diese Sonderklagerechte werden im Rahmen von Handels- und Investitionsschutzabkommen wie dem Vertrag über die Energiecharta (ECT) gewährt. Auch das EU-Kanada-Abkommen CETA wird nach seiner vollständigen Ratifizierung Sonderklagerechte für Investoren enthalten.
Nicola Quarz (Mehr Demokratie): „Sonderklagerechte für Konzerne gefährden die Demokratie: Drohen Schadenersatzforderungen, nehmen Gesetzgeber oft Abstand von strengeren Regelungen. So wird das Gemeinwohl Konzerninteressen geopfert. Wer eine starke Demokratie will, sollte sich um den Schutz von Menschenrechten und den Ausbau der Demokratie kümmern, anstatt in Schiedsgerichte zu investieren.“
Bettina Müller (PowerShift): „Konzerne nutzen Sonderklagerechte als Instrument, um gegen schärfere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vorzugehen. Das zeigen die Klagen gegen ein Ölförderverbot in der Adria oder die angedrohte Klage gegen den niederländischen Kohleausstieg. Um die Pariser Klimaziele einzuhalten, müssen 80 Prozent der fossilen Brennstoffreserven im Boden bleiben – Sonderklagerechte verzögern und verteuern diesen notwendigen Prozess. Wer es mit dem Klimaschutz ernst meint, muss diese Paralleljustiz abschaffen.“
Statt internationalen Konzernen Sonderklagerechte zu verleihen, fordert die Petition gesetzliche Regelungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene, mit denen Konzerne für Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden zur Rechenschaft gezogen werden können.
Lia Polotzek (BUND): „Statt Sonderrechten braucht es endlich Verpflichtungen für Konzerne, weltweit Menschenrechte und grundlegende Umweltstandards einzuhalten. Ein deutsches Lieferkettengesetz wäre ein erster Schritt und könnte auch auf EU-Ebene Druck für eine verbindliche Regulierung machen. Auch die Debatten um ein Abkommen der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte würden so neuen Schwung bekommen. Die EU und Deutschland müssen sich hier endlich inhaltlich an den Verhandlungen beteiligen.”
Die Unterschriften wurden in Form eines symbolischen Übergabedokuments an VertreterInnen des Bundeswirtschaftsministeriums übergeben, ergänzt wurden sie durch einen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Im Anschluss an die Übergabe fand eine Foto-Aktion statt, bei der AktivistInnen mit Hilfe einer drei Meter großen Waage deutlich machten, dass das Ungleichgewicht zwischen Konzernrechten und den Rechten von Mensch und Umwelt aufgehoben werden kann.
Die europaweite Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ wurde im Januar 2019 von einem Bündnis aus über 200 Organisationen, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen gestartet, 30 davon aus Deutschland. Eine vollständige Liste der Organisationen findet sich unter www.stopisds.org/de/allianz. Die Petition konnte vom 22. Januar 2019 bis 24. Januar 2020 unterzeichnet werden.