Angesichts der drohenden Klimakatastrophe stellen sich auch handelspolitische Fragen – zum Beispiel in Hinblick auf den Energiecharta-Vertrag. Oder auf das EU-Kanada-Abkommen CETA, das einen weitreichenden Investitionsschutz mit Konzenklagerecht vorsieht. Welche Klagen im Energiebereich wären mit CETA konkret möglich und würden den Klimaschutz aktiv behindern? Und: Steht CETA dem Ziel im Weg, spätestens bis 2040 eine emissionsneutrale EU zu schaffen, um die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen und die Menschheit und unsere natürlichen Ökosysteme vor klimawandelbedingten Katastrophen zu schützen? Dies thematisiert ein neues Faktenblatt von PowerShift – Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- & Weltwirtschaft e. V. Es ist hier nachzulesen: Investorenschutz-und-Konzernklagerechte-trotz-Klimakrise