Energiecharta-Vertrag: Austritt zwingend nötig!

In Brüssel sind heute (am 24. Juni 2022) die Reformverhandlungen über den Energiecharta-Vertrag (ECT) zu Ende gegangen. Das Ergebnis fällt deutlich hinter die Ziele von Bundesregierung und EU zurück. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern deshalb, dass Deutschland und weitere EU-Mitgliedsstaaten jetzt den Ausstieg aus dem ECT beschließen, wofür sich in den letzten Tagen auch Spanien, Belgien und das niederländische Parlament stark gemacht haben.

Der ECT wird in der EU auch zukünftig Investitionen in fossile Brennstoffe bis mindestens 2033 schützen und so ein schwerwiegendes Hindernis für die Beschleunigung der Energiewende darstellen. Außerhalb der EU und UK sollen gar keine Beschränkungen für den  Investitionsschutz in fossile Brennstoffe gelten. Damit haben EU und Bundesregierung ihr Ziel nicht erreicht, den Vertrag mit dem Pariser-Klimaabkommen und dem Europäischen Green Deal  kompatibel zu machen.

„Der Krieg in der Ukraine und die eskalierende Klimakrise zeigen in dramatischer Weise auf, welche gravierenden Folgen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen hat. Gerade in diesen Zeiten müssen die demokratisch gewählten Regierungen die Handlungsfreiheit haben, eine zügige und sozial gerechte Energiewende umzusetzen und die Energieversorgung zu sichern. Doch genau dies behindert der Energiecharta-Vertrag“,  kommentiert Ludwig Essig vom Umweltinstitut München und von der Koordination Netzwerk gerechter Welthandel.

Von den gestern von den Ampelparteien veröffentlichten fünf Anforderungen an die ECT-Reform werden vier nicht erfüllt. Der reformierte Energiecharta-Vertrag wird weiterhin fossile Investitionen schützen und Klimamaßnahmen werden nicht grundsätzlich von Investorenklagen ausgenommen. Von der Ampel geforderte Änderungen der Investitionsschutzstandards und die Verkürzung der Fortgeltungsklausel konnten nicht erreicht werden.

“Die Reform des Energiecharta-Vertrags kann die Anforderungen der Ampel nicht erfüllen. Klagen gegen Klimaschutz bleiben auch nach der Reform möglich. Die einzige Konsequenz kann der Ausstieg Deutschlands aus dem Vertrag sein, sonst macht sich die Ampel unglaubwürdig”, sagt Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift.

Auch im reformierten ECT werden private Wirtschaftsanwälte in umstrittenen Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS: Investor-State-Dispute Settlement) darüber entscheiden können, ob Staaten hohe Entschädigungen an Investoren zahlen müssen. Dabei hatte die Europäische Kommission mit Unterstützung von SPD und Grünen versprochen, keine Abkommen mit ISDS mehr abzuschließen.

“Diese privaten Schiedsgerichte haben keine Zukunft mehr – so wurde es von Regierungsparteien und Europäischer Kommission versprochen”, sagt Hanni Gramann von Attac. “Dieses Versprechen wird nun gebrochen. Drei Wirtschaftsanwälte sollen auch in Zukunft entscheiden dürfen, ob fossile Investoren wegen staatlicher Maßnahmen zum Klimaschutz Milliardenentschädigungen enthalten. Das alleine ist Grund genug, aus dem ECT auszutreten.”

Ausweitung der Klagemöglichkeiten

Derzeit verklagen RWE und Uniper die niederländische Regierung für den Kohleausstieg bis 2030 auf eine Entschädigung in Höhe von ca. 2,4 Mrd. Euro. “Insbesondere Uniper hatte bereits vor der Verabschiedung des niederländischen Kohleausstiegsgesetzes ein ISDS-Schiedsverfahren auf der Grundlage des ECT angedroht und so weitreichende Maßnahmen verhindert. Dies zeigt, dass der ECT ein sehr scharfes Schwert in der Hand derer ist, die wirkungsvolle Klimaschutzgesetze verhindern wollen”, so Sonja Meister von urgewald.

“Der Energiecharta-Vertrag ist ein Relikt aus der Steinzeit. Wenn die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien und eine umfassende Energiewende beschleunigen möchte, muss sich die Bundesregierung für eine Auflösung des Energiechartavertrags einsetzen und Deutschland aus dem Energiechartavertrag austreten”, so Uwe Hiksch von den NaturFreunden Deutschlands.

Eine zusätzliche Gefahr droht durch die geplante Ausweitung des ECT auf neue Energieträger und Technologien. In Zukunft sollen auch Investoren in Wasserstoff, Biomasse, synthetische Kraftstoffe und CO2-Abscheidung und -Speicherung unter dem ECT klagen können. Das erhöht die Gefahr für Staaten, unter dem reformierten Energiecharta-Vertrag verklagt zu werden.

Am vergangenen Dienstag hatten fünf junge, vom Klimawandel betroffene Menschen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen zwölf europäische Regierungen (inkl. Deutschland) wegen des ECT eingebracht. Der Vertrag sei unvereinbar mit internationalen Klimaverpflichtungen und verstoße gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention.

Hintergrund:

Der ECT ist ein internationales Handels- und Investitionsabkommen, das 1998 in Kraft trat und inzwischen über fünfzig Mitgliedsstaaten in Europa und Asien hat. Ziel des ECT war es, die Öl- und Gasvorkommen des ehemaligen Ostblocks für die Investitionen westeuropäischer Unternehmen zu öffnen. Seit April 2020 wird in Brüssel die Modernisierung des ECT verhandelt. Spanien hatte am Mittwoch als erstes Land einen gemeinsamen Austritt aus dem ECT gefordert.

Für einen Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag gilt eine Fortgeltungsklausel von 20 Jahren für bestehende Investitionen. Bei einem gemeinsamen Austritt vieler Mitgliedsländer, ließe sich diese jedoch entschärfen.

Unterzeichnet haben die Erklärung:
Ludwig Essig, Umweltinstitut München
Fabian Flues, PowerShift e.V.
Hanni Gramann, Attac Deutschland
Sonja Meister, urgewald
Uwe Hiksch, NaturFreunde Deutschland