EU-Kommission lässt Energiecharta-Vertrag fallen

 

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihre Mitgliedsstaaten offiziell aufgefordert, gemeinsam aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) auszutreten. Am Freitag soll es zu einer formalen Annahme kommen. Dies ist eine Reaktion auf das Scheitern des zweijährigen Versuchs, das Abkommen zu modernisieren. Europaweit wurde für einen Austritt aus dem Vertrag protestiert, den etliche Mitgliedsländer für sich bereits vollzogen haben. Das Umweltinstitut München bewertet den geplanten Austritt aus dem ECT als einen bedeutsamen Erfolg für die internationale Klimapolitik.

„Nach Jahren des Protests und der Aufklärung hat sich auch in den Brüsseler Behörden die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Austritt aus dem klimaschädlichen Energiecharta-Vertrag unausweichlich ist. Eine richtige Entscheidung der EU-Kommission, denn ein Austritt aus dem ECT ist nicht nur gut für das Klima, sondern auch für den Haushalt der europäischen Mitgliedsstaaten. Sie können die sogenannte Zombieklausel – eine Klausel, die es internationalen Investoren auch nach Austritt weitere 20 Jahre ermöglicht, Staaten zu verklagen – untereinander neutralisieren und so den Steuerzahler:innen weitere Milliardenschäden ersparen. Jetzt darf es kein langes Zögern mehr geben. Wir haben in der Klimakrise keine Zeit zu verlieren.”

Hintergrund

Der Energiecharta-Vertrag (ECT) ermöglicht fossilen Konzernen, gegen die Energiewende zu klagen und schränkt damit den Handlungsspielraum der Regierungen ein. Konzerne haben den ECT in den vergangenen Jahren für milliardenschwere Klagen gegen Staaten genutzt, die aus fossilen Energien aussteigen oder höhere Umweltschutzstandards einführen wollten. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, den Vertrag zu kündigen, damit die Energiewende nicht ausgebremst wird. Allein in der EU, Großbritannien sowie der Schweiz schützt der ECT im Moment fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro.

Ein vom Umweltinstitut veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchsetzung von aus dem ECT resultierenden Schadensersatzansprüchen wirksam angefochten werden kann. Dies ist besonders relevant, weil bestehende Investitionen aufgrund einer Klausel im Vertragstext nach dem Austritt noch weitere 20 Jahre lang geschützt bleiben und somit weiterhin Klagen möglich sind. Nachdem EU-Länder wie Frankreich, Deutschland, Polen, Luxemburg, die Niederlande, Dänemark, Slowenien, Frankreich und Spanien ihren Austritt aus dem ECT angekündigt oder bereits vollzogen haben, schlägt jetzt auch die EU-Kommission vor, einen gemeinsamen Austritt zu vollziehen.

Weitere Infos zum ECT finden sich HIER.