In der Süddeutschen Zeitung erschien am 22. Dezember folgender Artikel:
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshof meint: Brüssel darf nicht allein über Freihandelsabkommen entscheiden. Das freut die Gegner von Ceta und TTIP. Folgt das Gericht dieser Ansicht, dann hat das weitreichende Folgen für künftige Verträge.
Von Thomas Kirchner
Weniges hat die Europäische Union in den vergangenen Monaten mehr erregt als die Frage, wer in der Handelspolitik eigentlich das Sagen habe. Allein die EU, also Brüssel? Das meinen die EU-Kommission und viele Europaabgeordnete und verweisen auf den Lissabon-Vertrag, der der Unionsebene zentrale Befugnisse in diesem Bereich zugesteht, nicht zuletzt auch die Verhandlungsmacht. Oder auch die Mitgliedstaaten? Das glauben viele Regierungen und mit ihnen die Globalisierungskritiker – denn einige Passagen in Handelsabkommen regeln, so ihr Argument, offensichtlich auch Dinge, die nichts mit dem Handel an sich zu tun haben.