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Am 24. April treffen sich US-Präsident Barack Obama und Kanzlerin Angela Merkel in Hannover. Thema unter anderen: Die Handelsabkommen TTIP und CETA. Dagegen werden Zigtausende am 23. April demonstrieren. Wir vom Konstanzer Bündnis bemühen uns um Mitfahrgelegenheiten. Wer fährt mit?

Ganz einfach ist die Anreise freilich nicht. Eine Zugfahrt kommt kaum in Frage: Die Bahn hat ausgerechnet ab 23. April die Strecke Kassel-Hannover gesperrt. Und ob ein Bus, organisiert von attac Lindau, zustande kommt und auch am westlichen Bodensee Halt macht, wissen wir noch nicht.

Dennoch wären wir für Anmeldungen dankbar, um definitive Entscheidungen treffen zu können. Bitte eine kurze Mail mit Adresse und Telefonnummer an: winter.konstanz@web.de

Die Details der Reise geben wir bekannt, sobald wir Näheres wissen.

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Gültig auch ohne Ratifizierung

Die vorläufige Anwendung europäischer Handelsabkommen und die ermordeten Gewerkschafter Kolumbiens

Von Thomas Fritz

29. Februar 2016

Demokraten können es meist kaum glauben, aber es ist wahr: EU-Handelsabkommen können vorläufig angewendet werden, auch wenn eine erforderliche Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten noch gar nicht abgeschlossen ist.

Sollte etwa das anstehende EU-Handelsabkommen mit Kanada (CETA) als gemischtes Abkommen eingestuft werden, was dann neben der Zustimmung des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments auch eine Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten erforderlich machen würde, kann es dennoch vor Abschluss der nationalen Ratifizierungen vorläufig angewendet werden.

Denn der EU-Rat hat die Möglichkeit, zusätzlich zur Unterzeichung des Abkommens auch einen Beschluss über dessen vorläufige Anwendung zu treffen. Übliche Praxis ist es dabei heute, zuvor noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments abzuwarten, obwohl dies nach EU-Recht nicht nötig wäre. Stimmen schließlich auch die Vertragspartner der vorläufigen Anwendung zu, entstehen völkerrechtlich bindende Verpflichtungen bereits vor dem endgültigen Inkrafttreten des Abkommens.

Das kann weitreichende Folgen haben: Im Fall von CETA etwa könnten Investoren EU-Mitgliedstaaten vor die geplanten Schiedstribunale zerren, selbst wenn die Parlamente der betroffenen Staaten dem Abkommen mitsamt seinen Tribunalen noch gar nicht zugestimmt haben.

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Rat weg, Funktion bleibt.

TTIP-Leak zur regulatorischen Zusammenarbeit: Die Mogelpackung der EU-Kommission

Von Max Bank, Lobbycontrol

Die frisch geleakte EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer Zusammenarbeit zeigt: Die EU-Kommission ist durchaus empfindlich für unsere Kritik und für den öffentlichen Druck von Bürgerinnen und Bürgern. Doch bedauerlicherweise reagiert sie mit einem Täuschungsversuch – ähnlich wie beim Thema Schiedsgerichte. Einer kosmetischen Korrektur zum Trotz sollen Unternehmenslobbyisten und US-Behörden weiterhin privilegierten Zugriff auf die EU-Gesetzgebung bekommen.

Das Bild zeigt das Titelbild unserer Studie "Ein gefährliches regulatorisches Duett." Klicken Sie auf das Bild und erfahren Sie mehr.

Scheinbares Aus für machtvolles Gremium…

Der umstrittene, machtvolle „Rat für regulatorische Zusammenarbeit“, der die Harmonisierung der Gesetzgebung zwischen USA und EU koordinieren sollte, taucht in der neuen EU-Verhandlungsposition nicht mehr auf. Der entsprechende Artikel 14 wurde gestrichen. Hier reagiert die EU-Kommission offensichtlich auf die zunehmende öffentliche Kritik.

Unser Erklärvideo fasst die wichtigsten Punkte der alten Verhandlungsposition in 2 Minuten zusammen.

…doch dessen Funktionen bleiben – eine Mogelpackung

Mit dem Gremium entfallen jedoch keineswegs auch die Funktionen, die es ursprünglich ausüben sollte. Im Gegenteil: Diese bleiben allesamt erhalten. Die Kommission fordert weiterhin eine „Koordinierung“ der regulatorischen Zusammenarbeit – und auch die „frühestmögliche“ Einbeziehung von Lobbyisten in die Gesetzgebung. Es handelt sich also um eine Mogelpackung: Die regulatorische Zusammenarbeit soll es weiterhin geben, bloß nicht mehr koordiniert durch ein Gremium namens „Rat“.

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Mehrheit der Klein- und mittelständischen Unternehmen gegen TTIP

Hier veröffentlichen wir ausnahmsweise mal die Pressemitteilung eines Unternehmerverbands. Denn die Untersuchung des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) ist außerordentlich aufschlussreich:

 

Umfrage: Deutsche KMU-Unternehmer fordern Änderungen beim Freihandelsabkommen

Berlin – Der deutsche Mittelstand fordert Änderungen beim geplanten TTIP-Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Eine deutliche Mehrheit der befragten Unternehmen erwartet gegenwärtig negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Das ergibt eine repräsentative Mitgliederbefragung des Forschungsinstituts Prognos für den Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und die Schöpflin Stiftung.

„Wir stehen zu TTIP, aber nicht um jeden Preis. TTIP muss dem deutschen Mittelstand dienen – und nicht nur den Interessen einiger weniger Großkonzerne“, betonte BVMW-Präsident Mario Ohoven. Berlin und Brüssel müssten zudem endlich Transparenz bei den Verhandlungsdokumenten schaffen. Der Mittelstandspräsident warnte vor einer Schieflage im transatlantischen Handel. Die US-Regierung könne, anders als Brüssel, technische Standards nicht für allgemein verbindlich erklären. „Es droht eine Einbahnstraße, die es US-Firmen erlaubt, in der EU Produkte nach US-Standard zu verkaufen, ohne dass umgekehrt EU-Firmen in den USA Produkte nach EU-Standard anbieten können.“

„Als Stiftung“, so Hans Schöpflin, „wollen wir durch wissenschaftlich fundierte Argumente die Debatte um TTIP, CETA und Co. versachlichen. Damit kommen auch die kleinen und mittleren Unternehmen zu Wort, die 99 Prozent aller Unternehmen bei uns ausmachen.“ Der Stifter und Unternehmer betont die Relevanz von Transparenz und Ausgewogenheit der Verhandlungen. Der Mittelstand scheue keinesfalls zusätzliche Konkurrenz, vielmehr fürchte er einen unfairen Wettbewerb durch Regelungen zugunsten großer Konzerne. „Wir dürfen nicht zulassen, dass durch TTIP und CETA, die allein der Gewinnmaximierung großer Konzerne dienen, kleinere Unternehmen in ganz Europa unter Druck geraten.“

Das Forschungsinstitut Prognos hatte im Auftrag des BVMW und der Schöpflin Stiftung 800 kleine und mittelständische BVMW-Unternehmen zu TTIP befragt – mit klarem Ergebnis: Demnach erwarten 62 Prozent der befragten Firmen „eher negative“ oder „sehr negative“ Auswirkungen durch das geplante Abkommen. Nur 22 Prozent sehen positive Effekte. Der deutsche Mittelstand erhofft sich zudem kaum Vorteile für das eigene Geschäft. Von TTIP würden bislang vor allem große Unternehmen profitieren.

 

PS 1:  Hier finden Sie das Ergebnis der Prognos-Studie.

PS 2: Sehr viel klarer positioniert sich die Initiative KMUs gegen TTIP: KMU-gegen-TTIP-Webseite. Bisher haben bundesweit über 23o0 Firmen ihren Aufruf unterschrieben.

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„Südkurier“ beschlagnahmt Anti-TTIP-Flyer

Dienstag, 8. März, kurz vor 19 Uhr. Das Regionalblatt „Südkurier“ („Unabhängige Tageszeitung in Baden-Württemberg“) hat die LandtagskandidatInnen in Konzil zum Podiumsgespräch geladen. Vor der Tür stehen Mitglieder des Konstanzer Bündnisses gegen TTIP, CETA und TiSA. Sie haben ein Transparent aufgespannt und verteilen Informationsblätter zu den geplanten Freihandelsabkommen. Der Zuspruch ist groß; viele nehmen die Flugblätter mit.

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Doch sie kommen nicht weit. Am Eingang des Gebäudes steht der Saalschutz – und kassiert die auf öffentlichem Gelände ausgegeben Informationen des Bündnisses. Sie wandern auf einen Stapel neben der Tür. Warum? „Das hat der Veranstalter so angeordnet“, sagt einer der Männer. Und wenn man den Flyer nicht herausgibt? „Dann dürfen Sie nicht hinein.“ – „Der gehört mir aber!“ – „Das ist egal.“ – „Und das nennt sich Informationsfreiheit?“ – Der Mann zuckt mit den Schultern.

Wem der Flyer auf diese Weise entwendet wurde und nachlesen möchte, welche Inhalte ihm oder ihr weggenommen wurden, findet die Informationen hier: TTIP-Flyer-09-15

PS: Es wurden nicht nur unsere Flyer konfisziert, sondern auch die der Grünen und der SPD. Erstaunlich, dass sich deren KandidatInnen das haben gefallen lassen. Der Saalschutz hatte übrigens nicht nur Flugblätter im Blick. Als ein Mitglied unseres Bündnisses – einer Anordnung folgend – die Jacke an der Garderobe abgab und sein T-Shirt mit der Aufschrift „TTIP stoppen!“ sichtbar wurde, wurde er rausgeworfen.

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Bittere Medizin – Freihandel und Gesundheit

Vor kurzem veröffentlichte das Gen-ethische Netzwerk eine Broschüre, deren Lektüre wirklich lohnt. Sie finden die Datei hier: TTIP_Gesundheit_Broschuere

Aus dem Inhalt:

Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und Freiberuflichkeit bewahren: Erklärung von Ärzteorganisationen zu TTIP und CETA

Gesundheit wegverhandeln? Wie CETA die kanadische Arzneimittelpolitik unterlaufen wird – VON MICHAEL BUTLER

Investitionsschutz im Gesundheitswesen: Einbahnstraße Privatisierung – VON STEFF KUNZ

TTIP und Co.: Eine Gefahr für die Gesundheitswesen? Zur Liberalisierung von Dienstleistungen in TTIP und CETA – VON MARTIN BECKMANN

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Mexiko: Die Folgen von NAFTA

Große Agrarkonzerne sind in Mexiko die Gewinner des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA. Doch mit genmanipuliertem Saatgut treffen sie auf erbitterten Widerstand. Ein Artikel von Sandra Weiss, erschienen im Magazin „Welt-Sichten“, Ausgabe 12/2015.

AGRARINDUSTRIE IN MEXIKO

Beim Mais hört der Spaß auf

25. November 2015
Die Einfahrt nach Sayula, einem hübschen, kolonialen Kleinstädtchen in Westmexiko, mutet futuristisch an. Links und rechts der Straße liegen lange weiße Plastikwürste. Darunter reifen Himbeeren und Heidelbeeren heran, die punktgenau bewässert in wenigen Monaten reif sind und dann in die USA exportiert werden. „Vor 15 Jahren haben wir mit nur 50.000 Kisten angefangen. Jetzt sind wir einer der größten Beerenexporteure Mexikos“, sagt Jaime Hernández stolz. Der junge Marketingstudent betreut auf dem Markt von Sayula einen Stand von Hurst’s Berry Farm.

Die Exportlandwirtschaft ist das neue Hätschelkind der mexikanischen Regierung. Der Agrarsektor verzeichnete in den ersten sechs Monaten dieses Jahres ein Wachstum um 6,3 Prozent – die Gesamtwirtschaft wächst dagegen nur um zwei Prozent. Erstmals seit Inkrafftreten des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (Nafta) vor 21 Jahren exportiert Mexiko mehr Lebensmittel als es importiert, was freilich auch am schwachen Peso und am guten Wetter liegt. Erdbeeren, Brokkoli, Avocados, Auberginen, Mangos – die Palette der Produkte ist groß.

Dabei bleibt der drittgrößte Lebensmittelproduzent Lateinamerikas noch unter seinen Möglichkeiten, besonders im Handel mit Europa. 80 Prozent der Exporte gehen in die USA. „Nach Spanien verkaufen wir gerade einmal Produkte im Wert von 150 Millionen US-Dollar. Das ist nichts“, sagte Landwirtschaftsminister Enrique Martínez unlängst. Diesen Betrag will er in den nächsten drei Jahren mindestens verdreifachen. Außerdem streckt er seine Fühler nach Japan und China aus. Ist Nafta ein Erfolgsmodell für Mexikos Landwirtschaft?

Nettoimporteur von Lebensmitteln

Auf den zweiten Blick differenziert sich das Bild. In Puebla, 800 Kilometer südöstlich von Sayula, kämpft ein alter Bauer mit einem Holzpflug. Schweißgebadet versucht er, das Gefährt in der Furche zu halten, das ein klappriges Pferd über den steinigen Acker zieht. Hinter ihm wirft seine Frau Maiskörner in die Furche, wie es schon Generationen vor ihr getan haben. Viele Kleinbauern beackern ihre paar Hektar von Hand oder mit höchstens einer Pferdestärke. Wie die Ernte wird, hängt von vielen Faktoren ab: Von der Qualität des Saatguts, vom Wetter, von den Schädlingen und davon, welchen Preis die Zwischenhändler zahlen.

„Nur 15 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe arbeiten für den Export“, sagt Víctor Suárez, Präsident der Vereinigung zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte (Anec). „Auf sie konzentrieren sich die staatlichen Subventionen. Die Kleinbauern, die weniger als fünf Hektar bewirtschaften, gelten als unproduktiv und bekommen höchstens Sozialhilfe.“ Mit der schrittweisen Öffnung der Landwirtschaft im Zuge von Nafta verloren die Kleinbauern ihren Absatzmarkt. Das früher autarke Mexiko wurde zum Nettoimporteur von Lebensmitteln, weil die Bauern nicht mit den stark subventionierten US-Agrarprodukten konkurrieren konnten.

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TTIP und CETA: Die nächsten Schritte

Auf der Kasseler Strategie- und Aktionskonferenz (26./27. Februar) stand die Frage an: Wie weiter? Können wir TTIP und CETA stoppen? Hier ein Video des wichtigsten Podiumsgesprächs. Mit: Pia Eberhardt (CEO), Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat), Maritta Strasser (Campact), Alexis Passadakis (Attac), Moderation: Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung).

 

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DGB: Nein zu diesem Investitionsschutz!

In einer Stellungnahme Ende Februar 2016 bekräftigte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) noch einmal seine Ablehnung der Sonderschiedsgerichte, die Investitionsstreitfälle entscheiden sollen (und bisher oft millionen- bzw. milliardenschwere Entschädigungszahlungen erzwungen haben). Die DGB-Kritik richtet sich auch gegen die von SPD-Chef Sigmar Gabriel lancierte Idee eines Investment Court Systems; dieses nur punktuell bessere System ist im reformierten CETA-Vertrag enthalten.

Der DGB schreibt in seinem Positionspapier unter anderem:

Auch der Kommissionsvorschlag für ein neues Investitionsschutzkapitel für TTIP und CETA stellt aus gewerkschaftlicher Sicht keine Lösung der damit verbundenen grundsätzlichen Probleme dar. Eine Sonderrolle für ausländische Investoren und die zunehmende Verlagerung des Investorenschutzes auf die internationale Ebene ist kritisch zu sehen, weil lediglich Investorenrechte und deren Durchsetzung geregelt werden, nicht aber Investorenpflichten.

Laut dieser neuen Vorschläge soll das bisherige ISDS-System durch ein neues, permanentes bilaterales Investment Court System (ICS) ersetzt werden und über Investitionsstreitigkeiten im Rahmen von TTIP entscheiden. In ihrer aktuellen Handelsstrategie für Europa (2015) wird darüber hinaus die Idee eines permanenten multilateralen Investitionsgerichtshof entwickelt, der auf lange Sicht mögliche bilaterale Gerichtshöfe ablösen soll.

Der DGB hält die völkerrechtliche Absicherung von einseitigen Investor-Staat-Klagerechten nach wie vor für nicht erforderlich. Die gegenwärtige öffentliche Diskussion über diese Verfahren ist längst überfällig. Rechte und Pflichten von Investoren müssen neu austariert werden.

Zu den Anforderungen des DGB gehört:

● dass Investoren menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, deren Nichteinhaltung zu Sanktionen und im Schadensfall auch zur Haftung gegenüber den Betroffenen führen kann;

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TTIP und CETA 2016: Was jetzt passiert

2015 haben wir grandiose Erfolge in unserem Protest gegen unfairen Handel gefeiert: 3,3 Millionen Europäer/innen sagen Stopp TTIP, im Herbst gingen 250.000 Menschen gegen TTIP & CETA in Berlin auf die Straße. Aber 2016 wird kein Jahr zum Ausruhen – im Gegenteil, denn TTIP ist noch nicht gestoppt und die Ratifizierung von CETA droht. Doch wir haben einen Plan.Schild auf der TTIP-Demo in Berlin 2015. Foto: Jakob Huber/Campact

Von den Medien weitgehend unbemerkt feierte EU-Kommissarin Cecilia Malmström am vergangenen Montag einen kleinen Etappensieg bei CETA: Sie hat die Nachverhandlungen mit Kanada abgeschlossen und die Paralleljustiz für Konzerne darin verankert. Allerdings unter einem neuen, schöneren Namen: Was sie jetzt großspurig „Handelsgerichtshof“ nennt ist weiterhin das Privileg für ausländische Konzerne, Schadensersatz für demokratische Entscheidungen zu verlangen. Es ist demokratiefeindlich, teuer und zutiefst ungerecht.

Bereits einen Tag später am Dienstag, enthüllte Malmström den Plan, wie sie CETA durchsetzen will:

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