CETA-Reform: Sonderklagerecht bleibt

 

Am Montag, den 29. Februar 2016, gab EU-Hadelskommissarin Cecilia Malmström bekannt, dass sich die EU mit Kanada auf eine Reform des CETA-Abkommens geeinigt habe. Wichtigster Punkt: Statt der gänzlich privat organisierten und besetzten Schiedstribunale bei Investitionsstreitigkeiten (ISDS) soll künftig ein Handelsgericht über Unternehmerklagen entscheiden. Ein Fortschritt?

Dazu veröffentlichte der Deutschlandfunk am 1. März 2016 ein Gespräch.

Beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist nun der ausgehandelte Vertragstext veröffentlicht. Trotz einiger Änderungen sei aber weiter ein Sonderklagerecht von Investoren gegen Regierungen vorgesehen, sagte der Europa-Abgeordnete der Linken, Helmut Scholz, im DLF. Eine Grenze nach oben bei den Schadenersatzforderungen werde nicht gesetzt.

Helmut Scholz im Gespräch mit Jule Reimer

Jule Reimer: Seit gestern ist er allen Bürgern zugänglich, der Text des Freihandelsabkommens CETA zwischen EU und Kanada. Alle Texte zuvor waren geleakt worden, also eigentlich mehr oder weniger illegal veröffentlicht worden. Einer, der jedoch die Texte schon immer weitgehend mitlesen durfte, ist der Europaabgeordnete Helmut Scholz von der Linken, der für seine Fraktion im Handelsausschuss des Europäischen Parlaments sitzt. Herr Scholz, wichtigster Punkt: der reformierte Investorenschutz – das hatte die Bundesregierung versprochen – und Schiedsgerichte. Ist jetzt alles gut?

Helmut Scholz: Erst einmal, bei der Bewertung – schönen guten Tag – von CETA geht es nicht um die Frage, ob einem Kanada sympathisch ist, sondern es geht um die Bewertung eines knallharten Freihandelsabkommens. Gegen dieses Abkommen gibt es Protest sowohl der Mitgliedsstaaten der EU als auch immer stärker in Kanada. Und wenn die über ISDS sprechen, dann beschreibt das den Investorenschutz, und auch die nun geänderte Fassung gibt Investoren ein Sonderklagerecht gegen Regierungen.

Reimer: Aber die Richter zum Beispiel sollen jetzt ja unabhängiger ernannt werden. Die sollen auch länger amtieren. Das klingt doch nach einem ganz anderen Charakter.

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Volker Lösch: Was bewegt

Am Montag, den 29. Februar, hielt der Regisseur Volker Lösch einen klugen, engagierten Vortrag beim Jahresempfang der Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-plus im Stuttgarter Rathaus. Lösch führt derzeit in Dresden Regie und charakterisiert in seinem Plädoyer für mehr Engagement die Anti-TTIP-Bewegung als „stärkste internationale Bewegung seit der Friedensbewegung“. Zitat: „Diese Bewegung ist drauf und dran, das zu schaffen, was die EU nicht hinbekommt: Die Formulierung der Idee eines solidarischen Europa.“

Aber nicht nur deswegen ist Lösche Rede hörenswert: Er setzt sich auch mit dem zunehmenden Rassismus auseinander – und dessen Grundlagen.

 

Hier finden Sie die Textversion der Rede von Volker Lösch beim Jahresempfang SÖS LINKE PluS

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TTIP-Aktionskonferenz: Es geht weiter!

Am 26. und 27. Februar 2016 trafen sich in Kassel rund 500 VertreterInnen der regionalen und lokalen Bündnisse gegen die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA. Am Ende der Tagung verabschiedeten sie folgende

Abschlusserklärung

Für einen gerechten Welthandel – Gemeinsam werden wir TTIP und CETA stoppen!

Die Bewegung gegen TTIP und CETA hat bereits heute Deutschland und Europa verändert. Wir sind aufgestanden, weil wir nicht wollen, dass

– Genfood und Hormonfleisch durch die Hintertür in unser Essen kommen und die bäuerliche Landwirtschaft noch mehr unter Druck gerät,

– das Vorsorgeprinzip und darauf beruhende Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzmaßnahmen eingeschränkt werden und keine Möglichkeit mehr zur Weiterentwicklung erhalten,

– eine privilegierte Paralleljustiz für Konzerne eingeführt wird, die uns teuer zu stehen kommt,

– die Macht von Konzern- und Finanzmarktakteuren vergrößert wird, statt sie zu begrenzen,

– lang erkämpfte Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards ausgehöhlt werden und die Verlagerung von Arbeitsplätzen in gewerkschafts- und tarifvertragsfreie US-Bundesstaaten erleichtert,

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Putschpläne in Brüssel

 

Von Pit Wuhrer (13. Februar 2016)

Wird die EU-Kommission das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) durchboxen, ohne die nationalen Parlamente mitentscheiden zu lassen? Vieles deutet darauf hin.

Ist es die Angst vor einem Scheitern? Die Furcht vor der Auseinandersetzung mit einer kritischen Bevölkerung? Oder die schiere Arroganz der Macht? Jedenfalls mehren sich die Indizien, dass die EU-Kommission dazu neigt, das Comprehensive Economic Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und den Staaten der Europäischen Union im Schnellverfahren durchzusetzen.

Seit September 2014, seit anderthalb Jahren also, ist das CETA-Abkommen ausverhandelt. Unterschrieben aber wurde es bisher nicht – dank des breiten Widerstands. Denn in CETA, das als Blaupause für das transatlantische Handelsabkommen TTIP gilt, ist all das enthalten, was die Freihandelsabkommen so umstritten macht: Absenkung der (zumeist erkämpften) Standards beim Verbraucherschutz, im Umweltbereich und in der Arbeitswelt; ein lockerer Umgang mit persönlichen Daten; die Übernahme von sehr rudimentären Regeln bei der Zulassung gesundheitsgefährdender Stoffe; die Beschneidung staatlicher Kompetenzen und die schrittweise Privatisierung öffentlicher Dienste.

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TiSA: Kleine Zugeständnisse, große Probleme

Anfang Februar hat sich das EU-Parlament mit dem Dienstleistungsabkommen Trade in Services Agreement (TiSA) beschäftigt, das derzeit in Genf verhandelt wird. Die Abgeordneten konnten sich zwar auf etliche Verbesserungen einigen – ob die EU-Kommission auf sie hört, ist allerdings höchst ungewiss.

Eine Einschätzung von Ska Keller, grüne EU-Abgeordnete, 10.02.2016

Das Europarlament hat den Bericht zum Dienstleistungsabkommen TiSA am 3. Februar 2016 mit großer Mehrheit angenommen. Wir haben, obwohl wir sehr intensiv am Bericht gearbeitet hatten, bei der Abstimmung im Plenum gegen die Annahme gestimmt.

Warum? Zunächst einmal ging es bei der Abstimmung nicht um ein  „Ja“ oder „Nein“ zum Dienstleistungsabkommen TiSA an sich. Vielmehr soll der Bericht die Positionen des Europaparlaments zu einem möglichen TiSA-Abkommen festlegen und damit Einfluss auf die weiteren Verhandlungen über das Abkommen nehmen. Das Parlament steckt mit dem Bericht ab, unter welchen Bedingungen eine Annahme des TiSA-Abkommens mögliche wäre. Die Verhandlungen über das Abkommen selbst werden wohl in diesem Jahr nicht zu einem Ende kommen und so wird das Parlament auch in nächster Zeit nicht endgültig über ein TiSA-Abkommen abstimmen.

Wir Grüne haben bei der Erstellung des TiSA-Berichts intensiv mitgearbeitet und darauf gedrängt möglichst viele rote Linien festzuzurren. Dabei waren wir teilweise erfolgreich und konnten viele Forderungen verankern.

Der entscheidende Punkt für unser Abstimmungsverhalten war allerdings, dass wir Grünen die EU-Kommission explizit dazu aufzufordern wollten, ihr Verhandlungsmandat und damit ihre Verhandlungsstrategie entsprechend der Parlamentskritik zu ändern. Die Mehrheit im EU-Parlament hat dem nicht zugestimmt. Damit fehlen den Forderungen der Abgeordneten die Zähne. Sie bleiben ohne Konsequenzen.

Dennoch konnten wir einige positivere Punkte im Bericht verankern:

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TTIP könnte Elektroindustrie gefährden

Wirtschaftsinitiative: TTIP könnte Maschinenbauer und Elektroindustrie gefährden

Eine wirkliche Harmonisierung bei Standards wird es trotz TTIP im Maschinenbau und in der Elektronikindustrie nicht geben. Vielmehr gilt es für die Mittelständler hier, auch eine Genehmigung für den US-Markt zu erhalten. Doch gerade in der Branche gibt es häufig keine gesetzliche Regelung. Je nach Bundesstaat können sich die Anforderungen unterscheiden. Das birgt ein finanzielles und rechtliches Risiko für deutsche Unternehmen, so die Wirtschaftsinitiative „KMU gegen TTIP“.

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TTIP: Die EU-Kommission wird allmählich nervös

Dieser Beitrag erschien am 8. Februar im Online-Magazin Telepolis: heise online

 Stefan Krempl

Angesichts anhaltender Proteste gegen das geplante transatlantische Handelsabkommen TTIP hat die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten aufgefordert, eine gemeinsame Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln.

Brüssel und die EU-Mitgliedsstaaten sollen in der Schlacht um die öffentliche Meinung zum Handelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA stärker an einem Strang ziehen. Dazu hat die EU-Kommission die Regierungsvertreter im Rat aufgefordert, wie heise online aus Brüsseler Kreisen erfuhr. An die Mitgliedsstaaten erging demnach der Appell, auf die nationalen Belange zugeschnittene PR-Kampagnen zu entwickeln und diese auf die Kommunikationsstrategie der Kommission abzustimmen. Die Kommission allein könne den Kampf nicht gewinnen.

Gegner direkt ansprechen

Die Kommission hält es dabei für besonders wichtig, dass PR-Strategen und Spindoktoren die Medien beeinflussen. Es sei dafür zu sorgen, dass Tatsachen berichtet und nicht die Argumente der Kritiker wiedergekäut werden. Gegnerische Gruppen wie Gewerkschaften oder zivilgesellschaftliche Organisationen müssten direkt angesprochen, im Bereich der politischen Kommunikation zudem Gespräche mit Bürgern geführt und öffentliche Auftritte gesucht werden. Dabei sei zu beachten, dass nicht etwa nur Hinterbänkler anrückten.

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Wie geht es weiter?

Wo stehen die Verhandlungen derzeit? Hier ein paar Hinweise (aus einem Newsletter des BUND):

TTIP:
Die TTIP-Verhandlungen sind immer noch weit davon entfernt abgeschlossen zu werden. Es gibt noch kein Kapitel, auf das sich beide Seiten einigen konnten. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die US-Regierung, die Europäische Kommission und die Bundesregierung verstärkt Druck machen werden, um vor den Wahlen in den USA (Herbst 2016), in Frankreich und Deutschland (beide 2017) Fakten zu schaffen.

Die nächste TTIP-Verhandlungsrunde wird vom 22.-25. Februar in Brüssel stattfinden. Die EU-Kommission möchte dabei einen neuen Kapitelvorschlag zur regulatorischen Kooperation vorlegen. Zum anderen soll der Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Investitionsschutzsystem „Investment Court System“ in der Februarrunde besprochen werden.

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TPP – Das bisher schlimmste Freihandelsabkommen aller Zeiten

4. Februar, übernommen von der Webseite Netzfrauen.org: Hier geht’s zum Original!

Ein trauriger Tag – wir tragen heute die Demokratie zu Grabe!

TPP1zur englischen Version Sie haben es getan, trotz massiver Proteste und zwar in Auckland, Neuseeland. Australien, Brunei, Kanada, Chile, Japan, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, USA und Vietnam haben heute, 04.Februar 2016, das Trans-Pacific Partnership-Abkommen unterschrieben. Betroffen sind 800 Millionen Menschen, doch schaut man sich das Freihandelsabkommen an, so ist die ganze Welt davon in Mitleidenschaft gezogen. Immerhin repräsentiert dieses Abkommen 40% des Welthandels.

Gegenstand des TPP sind die gleichen Themen, die zurzeit auch bei den EU-US-Verhandlungen über eine transatlantischen Investitions- und Handelspartnerschaft (TTIP) auf der Agenda stehen. Neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen sind darin auch Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums, zum Investitionsschutz (einschließlich ISDS-Investor-Staats-Schiedsmechanismen), zur Nahrungsmittelsicherheit, zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie über Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz enthalten.

Bindende Regelungen zur Vermeidung von Währungsmanipulationen, wie sie unter anderem von der amerikanischen Automobilindustrie gefordert wurden, fehlen in dem Vertrag. In einer separat veröffentlichten Deklaration erklärten die TPP-Partner jedoch, Abwertungen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition zu unterlassen und die Transparenz ihrer Devisenmarkttransaktionen verbessern zu wollen.

Das Transpazifische Abkommen berechtigt Unternehmen, die Länder zu verklagen!

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Richterbund lehnt Einführung eines Investitionsgerichts ab

Der Deutsche Richterbund, der mit Abstand größte Berufsverband der RichterInnen und Staatsanwältinnen in Deutschland, lehnt die von Sigmar Gabriel und EU-Handeskommissarin Cecilia Malmström geplante Einrichtung eines Investitionsgerichts ab. Auf diesen Vorschlag waren der SPD-Vorsitzende und die EU-Kommission verfallen, nachdem sie der Kritik an der privaten ISDS-Schiedsgerichtsbarkeit bei Investitionsstreitigkeiten (hier finden Sie mehr dazu) nicht mehr Herr werden konnten.

Der Richterbund sieht für ein neues Gericht „weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit“. Die „Schaffung von Sondergerichten für einzelne Gruppen von Rechtssuchenden ist der falsche Weg“, heißt es in der Stellungnahme von Anfang Februar 2016, es sei Aufgabe der (EU-)Mitgliedsstaaten, „den Zugang zum Recht für alle sicherzustellen“. Die Stellungnahme mit ausführlicher Begründung finden Sie hier: DRB_160201_Stn_Nr_04_Europaeisches_Investitionsgericht

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